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Finanzen Steuern Recht

Vorteile bei Gründung einer Familien-Pool-Gesellschaft in Rechtsform einer GmbH & Co. KG

Die Übertragung von Wirtschaftsgütern des Privatvermögens in das betriebliche Gesamthandsvermögen einer Familien-Pool-Gesellschaft in Rechtsform einer GmbH & Co. KG kann aus den unterschiedlichsten Motiven erfolgen, hinter denen sich so manche Vorteile verbergen.

Braunschweig 2015 | Peter Behrbohm, Braunschweig

Finanzen Steuern Recht

Haftungsfalle Insolvenz

Die Insolvenzverschleppungshaftung des GmbH-Geschäftsführers

Die Pflicht des Geschäftsführers zur Insolvenzantragstellung war seit dem Jahr 1892 in § 64 des GmbH-Gesetzes verankert. Mit dem MoMiG im Jahr 2008 wurde die Insolvenzantragspflicht in das Insolvenzrecht verschoben und ist seither in § 15 a Abs. 1 S. 1 InsO normiert.

Magdeburg 2014/2015 | Dipl.-Kffr. (FH) Sabine Wolff-Heinze, Halle (Saale

Finanzen Steuern Recht

Die Europäische Aktiengesellschaft (Societas Europaea)

Ein Weg zur Vermeidung unternehmerischer Mitbestimmung

Mittelständische Unternehmen werden mit dem Thema der unternehmerischen Mitbestimmung meist erstmals konfrontiert, wenn aufgrund eigenen Wachstums – aber auch bei Wachstum durch Zukäufe von Unternehmen oder Unternehmensteilen – die für die mitbestimmungsrechtlichen Vorschriften relevante Arbeitnehmerzahl die Grenze von mehr als 500 bzw. 2 000 zu überschreiten droht.

Lüneburg 2014 | Dr. iur. Zoran Domić, M.I.Tax, Hamburg

Finanzen Steuern Recht

Die Haftung der Geschäftsleiter für ihre Mitarbeiter

Der seit einigen Jahren bestehende Trend, Geschäftsleiter wegen (vermeintlicher) Pflichtverletzungen auf Ersatz von Schäden des Unternehmens in Anspruch zu nehmen, hält unvermindert an. Lag der Fokus zunächst noch auf Vorständen börsennotierter Gesellschaften, hat die Regress- und Klagewelle zwischenzeitlich den Mittelstand erreicht. Dabei wird zunehmend versucht, den Geschäftsleiter aufgrund seiner Stellung als Organ der von ihm geführten Gesellschaft für Fehler der Mitarbeiter haftbar zu machen.

Hamburg 2014 | Oliver Förster LL.M. (UC Hastings), Hamburg

Finanzen Steuern Recht

Passt es noch?

Anpassungsbedarf für Gewinnabführungsverträge nach der kleinen Organschaftsreform

Gewinnabführungsverträge sind ein wichtiges Gestaltungsmittel, um Gewinne und Verluste zwischen verschiedenen Unternehmen in einem Unternehmensverbund verrechnen zu können. Häufig scheitert die Anerkennung des Gewinnabführungsvertrags durch die Finanzverwaltung aber an den hohen formellen Anforderungen.

Braunschweig 2014 | Dr. Steffen Helbing, LL.M., MBA, Braunschweig

Finanzen Steuern Recht

Vermeidung der Offenlegungspflicht des Jahresergebnisses einer GmbH

Seit der Einführung des elektronischen Bundesanzeigers sind Unternehmen für die Öffentlichkeit transparenter geworden. Angaben zur Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang und Lagebericht sind für jedermann einsehbar. Nicht jedem Unternehmen gelingt es, durch Verflechtungen mit Auslandsgesellschaften oder aufgrund der Konzernzugehörigkeit eine gewisse Intransparenz zu schaffen.

Braunschweig 2014 | Dipl.-oec. Marco Reimann, Salzgitter

Finanzen Steuern Recht

D&O für Aufsichtsräte

So sichern Sie sich qualifizierte Fachkräfte für die Zukunft

Den heutigen geschäfts- und aufsichtsführenden Organen ist ihre persönliche Haftung und deren Umfang aufgrund vielfältiger Rechtsprechung überwiegend bewusst und bekannt. Bei den geschäftsführenden Organen ist auch die entsprechende Absicherung über eine D&O-Versicherung mittlerweile marktüblich und wird verstärkt nachgefragt. Die entsprechende Absicherung von Aufsichtsratsmitgliedern ist hingegen noch nicht so weit verbreitet.

Magdeburg 2013/2014 | Frank Kaspar, Magdeburg

Finanzen Steuern Recht

Auslandsmontagen

Fallstricke und „wie man es richtig macht“

Wesentlicher Bestandteil der deutschen Exportwirtschaft ist die Lieferung und Montage von Anlagen. Anders als bei einer reinen Exportlieferung führt der Montagebestandteil, der im Ausland ausgeführt werden muss, zu teilweise komplexen Herausforderungen und Konsequenzen, sowohl im rechtlichen als auch im steuerlichen Bereich. Diese lassen sich meist nur mit einer soliden Planung beherrschen.

Ostwestfalen/Lippe 2013 | Arnold Chr. Stange, Bielefeld | Alexander Schallock, Bielefeld

Finanzen Steuern Recht

Wenn Geschäftsführer und Vorstände persönlich für die Gesellschaft haften

Die GmbH ist beliebt. Wichtigster Grund für die Gründung solcher Gesellschaften ist die Haftungsbeschränkung des § 13 Abs. 2 GmbHG: Den Gläubigern der Gesellschaft haftet diese nur mit ihrem Vermögen. Doch die Haftung der Geschäftsführer ist mehr denn je ein Thema, das übrigens auch für Geschäftsführer von UGs und Vorstände von Aktiengesellschaften und Aufsichtsräte aktuell ist.

Braunschweig 2012/2013 | LL.M. Hans Olof Wölber, Braunschweig

Finanzen Steuern Recht

Die GmbH & Co. KG

Eine intelligente Form zur Vorbereitung der Unternehmensnachfolge

Die GmbH & Co. KG ist eine interessante gesellschaftsrechtliche Mischform, die die Vorteile einer Personengesellschaft mit denen einer Kapitalgesellschaft vereint. Sie verbindet die Haftungsbeschränkung einer GmbH mit der vereinfachten Handhabung und Übertragbarkeit einer Kommanditgesellschaft.

Magdeburg 2012/2013 | Ihr Steuerberater, Magdeburg

Finanzen Steuern Recht

Der richtige Weg in die GmbH

Umwandlung eines Einzelunternehmens in eine GmbH

Viele Existenzgründer beginnen ihre unternehmerische Tätigkeit in der Rechtsform des Einzelunternehmens. Leitgedanke dabei ist meist die einfache Handhabung und die geringen Kosten. Oft aber wird der Unternehmer mit zunehmendem Wachstum vor die Frage gestellt, inwieweit die Rechtsform des Einzelunternehmens noch angemessen ist.

Magdeburg 2012/2013 | Dipl.-Finanzwirtin (FH) Brigitte Weigel, Magdeburg

Finanzen Steuern Recht

Die Wahl der passenden Rechtsform

Eine Frage nicht nur für Existenzgründer

Die Auswahl der passenden Rechtsform ist für Unternehmer von immenser Bedeutung. Sie hat nicht nur Auswirkung auf die Frage, inwieweit ein Gesellschafter für die Verbindlichkeiten seines Unternehmens persönlich haftet, sondern auch auf die Organisationsstruktur und die steuerliche und arbeitsrechtliche Einordnung des Unternehmens.

Halle (Saale) 2012/2013 | Jens Beyer, Halle (Saale | Wolfgang Tetzel, Halle (Saale