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Finanzen Steuern Recht

Bei der umsatzsteuerlichen Organschaft ist höchste Vorsicht geboten

Kein Verlass auf eindeutigen Gesetzeswortlaut

Nach dem unmissverständlichen Gesetzeswortlaut können nur juristische Personen (regelmäßig GmbHs) Organgesellschaften in einer umsatzsteuerlichen Organschaft sein. Aufgrund aktueller Rechtsprechung und Verwaltungserlass gelten jedoch für Umsätze ab dem 01.01.2019 auch Personengesellschaften als organgesellschaftsfähig.

Ostwestfalen/Lippe 2019 | Lutz Scholz, Bielefeld

Finanzen Steuern Recht

Beirat oder doch fakultativer Aufsichtsrat?

Die Aufgaben eines sehr nützlichen GmbH-Gremiums

Der Beirat kann neben der Gesellschafterversammlung und der Geschäftsführung in der GmbH ein sehr nützliches Gremium sein, welchem neben Beratung und Unterstützung der Geschäftsführung, teilweise aber auch deren Überwachung sowie die Streitschlichtung und Entscheidung von Gesellschafterkonflikten obliegen kann.

Hannover 2017 | Dr. iur. Eckhard B. Zabel, Hannover | Dipl.-iur. Alexander Peetz, Hannover

Finanzen Steuern Recht

Der Beirat im Familienunternehmen

Die zunehmende Komplexität aller unternehmerischen Prozesse sowie der permanente Preis- und Kostendruck und die starke Einbindung in das Tagesgeschäft können zu erheblichen Belastungen mit Gefahren für das Unternehmen führen. Hier können kompetente Beiräte zur Entlastung und zur Optimierung der Entscheidungsprozesse beitragen.

Ostwestfalen/Lippe 2019 | Martin Schrahe, Herford | Dipl.-Kff. Heike Niemann, Herford

Finanzen Steuern Recht

Der Geschäftsführer – das angestellte Organ der GmbH

Der Geschäftsführer einer GmbH ist ein schillerndes Wesen: Er ist Organ der GmbH und Chef gegenüber den Angestellten. Gleichzeitig ist er selber der Dienstverpflichtete der Gesellschaft. Die Besonderheiten, die sich hieraus für das Verhältnis zwischen der GmbH und ihrem Geschäftsführer ergeben, werden im Folgenden dargestellt.

Braunschweig 2011/2012 | LL.M. Hans Olof Wölber, Braunschweig

Finanzen Steuern Recht

Der Gesellschafterstreit

Wenn einer nicht mehr will

Gesellschafterauseinandersetzungen in einer GmbH führen oftmals zu einem zwangsweisen Ausschluss von Gesellschaftern und/oder Abberufungen von Geschäftsführern. Die Auseinandersetzungen können dabei sehr kostenintensiv sein. Dies muss nicht sein, wenn man die aktuelle Rechtsprechung im Blick hat.

Braunschweig/Wolfsburg 2017 | Dr. iur. Thies Vogel, Braunschweig | Nina-Christin Weigel-Grabenhorst, Braunschweig

Finanzen Steuern Recht

Der Gesellschaftsvertrag

Auf dem aktuellen Stand oder im „Dornröschenschlaf“?

Zumeist ist es so, dass der Gesellschaftsvertrag bei Gründung der Gesellschaft verfasst und dann „zu den Akten“ genommen wird. Jede spätere Änderung des Gesellschaftsvertrages bei einer AG oder GmbH ist notariell zu beurkunden, was mit zusätzlichen Kosten und Aufwand verbunden ist. Der Gesellschaftsvertrag wird daher meist stiefmütterlich behandelt und fristet jahrelang ein eher unbeachtetes Dasein im „Dornröschenschlaf“.

Hannover 2015/2016 | Dr. iur. Carmen Heermann, Hannover

Finanzen Steuern Recht

Der richtige Weg in die GmbH

Umwandlung eines Einzelunternehmens in eine GmbH

Viele Existenzgründer beginnen ihre unternehmerische Tätigkeit in der Rechtsform des Einzelunternehmens. Leitgedanke dabei ist meist die einfache Handhabung und die geringen Kosten. Oft aber wird der Unternehmer mit zunehmendem Wachstum vor die Frage gestellt, inwieweit die Rechtsform des Einzelunternehmens noch angemessen ist.

Magdeburg 2012/2013 | Dipl.-Finanzwirtin (FH) Brigitte Weigel, Magdeburg

Finanzen Steuern Recht

Der Sozialversicherungsstatus von GmbH-Geschäftsführern

Die Sozialversicherungspflicht von GmbH-Geschäftsführern stellt einen Dauerbrenner in der Beratungs­praxis dar. Das Bundessozialgericht (BSG) hat die Anforderungen, die an eine Versicherungsfreiheit zu stellen sind, in teilweiser Abweichung von den früheren Leitlinien verschärft. Eine Falschbeurteilung der Sozialversicherungspflicht hat gravierende Folgen. Die GmbH als Arbeitgeberin haftet für die nicht abgeführten Sozialversicherungsbeiträge. Vielfach werden kritische Sachverhalte erst im Fall einer Betriebsprüfung aufgedeckt, womit eine Beitragsnachforderung für mehrere Jahre im Raum steht.

Ostwestfalen/Lippe 2019 | Holger Peterk, Bielefeld

Finanzen Steuern Recht

Die Betriebsaufspaltung

Tücken bei der Betriebsaufgabe /Betriebsveräußerung / Betriebsübergabe

Viele Unternehmen betreiben ihre unternehmerische Betätigung im Rahmen einer sogenannten steuer­lichen Betriebsaufspaltung. Vereinfachend beschrieben besitzt ein Unternehmer Anteile an einer GmbH und betreibt ein Einzelunternehmen, das ein Grundstück, Gebäude sowie evtl. Maschinen, Fuhrpark etc. besitzt und seiner GmbH zur Nutzung überlässt.

Braunschweig/Wolfsburg 2019 | Dipl.-Kfm. Jörg Bode, Braunschweig

Finanzen Steuern Recht

Die gewerbesteuerlich begünstigte GmbH

Ein Steuersparschwein mit Chancen und Risiken

Eine klassische Frage in der Beratung ist die nach der steueroptimalen Rechtsform für die wirtschaftliche Betätigung. Darauf gibt es keine allgemeingültigen Antworten. Zunächst muss die Rechtsform zu der Struktur und den Zielen der Gesellschafter, dem Geschäftsmodell, der Ertragssituation passen. Dazu ist auch die rechtsformspezifische Besteuerung zu betrachten.

Hannover 2017 | Dr. oec. Katrin Armann, Hannover

Finanzen Steuern Recht

Die GmbH & Co. KG

Eine intelligente Form zur Vorbereitung der Unternehmensnachfolge

Die GmbH & Co. KG ist eine interessante gesellschaftsrechtliche Mischform, die die Vorteile einer Personengesellschaft mit denen einer Kapitalgesellschaft vereint. Sie verbindet die Haftungsbeschränkung einer GmbH mit der vereinfachten Handhabung und Übertragbarkeit einer Kommanditgesellschaft.

Magdeburg 2012/2013 | Ihr Steuerberater, Magdeburg

Finanzen Steuern Recht

Die missglückte Unternehmensnachfolge

Risiken der Erbfolgegestaltung bei Betriebsaufspaltungen

Bei mittelständischen Unternehmen werden häufig – u. a. aus haftungsrechtlichen Gründen – Betriebsgrundlagen (z. B. Grundstücke) an eine operativ tätige GmbH vermietet (sogenannte Betriebsaufspaltung). Der Wille des Unternehmers geht dabei oftmals dahin, nur einen Nachfolger in die operative Einheit zu bestimmen, anderen potenziellen Erben das vermietete Grundstück zu übertragen.

Ostwestfalen/Lippe 2012 | Dr. iur. Thomas Beckmann, Bielefeld | Lutz Scholz, Bielefeld

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