Finanzen Steuern Recht
Vertreterbetriebsstätten im Ausland
Die Begründung einer Betriebsstätte im Ausland bedeutet, dass Unternehmen dort steuerpflichtig werden und damit Compliance-Vorschriften zu erfüllen haben, u. a. Registrierungen, Steuererklärungen und Steuerzahlungen. Dabei ist zu beachten, dass oft auch lohnsteuerliche, sozialversicherungsrechtliche und umsatzsteuerliche Relevanz haben kann.
Hamburg 2017 | Torsten Hopp, Hamburg