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Finanzen Steuern Recht

Vorsicht Falle! Betriebsstätten in Vertriebsstrukturen

Vertreterbetriebsstätten im Ausland

Die Begründung einer Betriebsstätte im Ausland bedeutet, dass Unternehmen dort steuerpflichtig werden und damit Compliance-Vorschriften zu erfüllen haben, u. a. Registrierungen, Steuererklärungen und Steuerzahlungen. Dabei ist zu beachten, dass oft auch lohnsteuerliche, sozialversicherungsrechtliche und umsatzsteuerliche Relevanz haben kann.

Hamburg 2017 | Torsten Hopp, Hamburg

Finanzen Steuern Recht

Das „dicke Ende“: Der Ausgleichsanspruch

Begrenzung des Ausgleichsrisikos bei Beendigung von Handelsvertreterverträgen

Viele mittelständische Unternehmen setzen im Vertrieb auf freie Handelsvertreter. An Handelsvertreter sind keine Sozialabgaben zu zahlen, sie erhalten eine erfolgsabhängige Vergütung. Endet ein Handelsvertretervertrag, steht dem Handelsvertreter aber häufig ein Ausgleichsanspruch zu – bis zur Höhe einer Brutto-Jahres-Provision nach dem Durchschnitt der letzten 5 Jahre.

Ostwestfalen/Lippe 2017 | Dr. iur. Bernhard König, Detmold

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