Immobilien
Unterm Strich darf der Bauherr künftig insbesondere mehr Kosten- und Terminsicherheit vom Architekten erwarten
Im Juli des letzten Jahres ist die neue HOAI (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure) in Kraft getreten. Die HOAI ist gesetzliches Preisrecht und regelt die Vergütungen für Architekten und Ingenieure. Die planende Zunft darf sich nach dieser, nunmehr 7. Novellierung, über mehr Geld freuen.
Braunschweig 2014 | Dipl.-Ing. Jan Laubach, Braunschweig