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Immobilien

Steuern rund um die Immobilie

Immobilien beschäftigen unsere Gesellschaft zurzeit in vielerlei Hinsicht. Wir haben an dieser Stelle bereits häufiger über die unten stehenden Themenkomplexe berichtet. Aufgrund der permanenten Relevanz einzelner steuerlicher Sachverhalte durchleuchten wir im Folgenden Themengebiete, mit denen wir in unserer täglichen Arbeit konfrontiert werden.

Braunschweig/Wolfsburg 2019 | Dipl.-Kfm. Jörg Bode, Braunschweig

Finanzen Steuern Recht

Aktuelles zur Immobilienbesteuerung

Eine Immobilie zu erwerben, zu besitzen und zu veräußern, ist besonders heutzutage vor dem Hintergrund der bestehenden Niedrigzinsphase ein zentrales Thema. Zudem führen der anhaltende Urbanisierungstrend sowie die Anforderungen an altersgerechtes Wohnen zu einer Wohnungsknappheit. Und das nicht nur in den Metropolen.

Braunschweig/Wolfsburg 2019 | Marc Waßmuth, Wolfenbüttel

Immobilien

Immobilienbesteuerung bei Erwerb, Besitz und Veräußerung

Die Anschaffung einer Immobilie ist für viele während der bestehenden Niedrigzinsphase eine fast ausweglose Alternative zur Vermögenssicherung und -übertragung. Glaubt man den Aussagen der Banken und Finanzanalysten, wird das Zinsniveau auch mittelfristig kaum Änderungen erfahren. Zudem führen der anhaltende Urbanisierungstrend sowie die Anforderungen an altersgerechtes Wohnen zu einer Wohnungsknappheit.

Braunschweig/Wolfsburg 2017 | Dominic Groß, Braunschweig | Dimitrios Giannakopoulos, Braunschweig

Immobilien

Steuerliche Bewertung von Immobilien

Nach den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts ist für die steuerliche Bewertung von Grundvermögen der gemeine Wert maßgebend. Der historische Begriff „(All)gemeiner Wert“ ist mit den in der Wertermittlung üblichen Begriffen „Verkehrswert“/„Marktwert“ gleichzusetzen. Daher ist bei allen steuerlichen Fragen (Erbfall, Einbringung/Entnahme aus Betriebsvermögen) vom Finanzamt eine Wertermittlung vorzunehmen.

Braunschweig 2014 | Dipl-Ing. Hermann Altmeppen, Braunschweig

Immobilien

Reform der Grundsteuer

Hoffnung auf eine sachgerechte Lösung

Die Grundsteuer ist eine der ältesten bekannten Steuerarten überhaupt und als bundeseinheitliche Steuer im Grundsteuergesetz geregelt. Bei der Grundsteuer handelt es sich um eine sog. Realsteuer, d. h. eine Steuer auf das Eigentum an Grundstücken und deren Bebauung (Substanzsteuer).

Braunschweig 2012 | Dipl.-Bankfachwirt Joachim Blätz, Braunschweig

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