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Finanzen Steuern Recht

Risiken der Geschäftsführung in der Krise des Unternehmens

Haftung vermeiden und Sanierung ermöglichen

Auch wenn das Unternehmen für seine Insolvenz nicht verantwortlich ist, hat sich die Geschäftsführung in der Krise dennoch an ihre gesetzlichen Pflichten zu halten. Diese Belastung kann neben dem täglichen Geschäft und der Suche nach Wegen aus der Krise schnell dazu führen, dass bei Nichtbeachtung eine persönliche oder gar strafrechtliche Haftung droht.

Düsseldorf 2018 | Lars Hinkel, M.B.A., Düsseldorf | Florian Harig, Hannover

Finanzen Steuern Recht

Insolvenzverschleppungshaftung von Steuerberatern bei pflichtwidrigem Ansatz von Fortführungswerten

Das Risiko von Steuerberatern für Schäden ihrer Mandanten aufgrund einer verspäteten Insolvenzantragstellung haften zu müssen, war in der Vergangenheit vergleichsweise gering. Dies hat sich durch ein Urteil des BGH, gegründet auf dem Vorwurf der unrichtigen Bilanzerstellung, grundlegend geändert.

Düsseldorf 2018 | Robert Buchalik, Düsseldorf

Finanzen Steuern Recht

Besteuerung des Sanierungsgewinns

Ein zentrales Problem bei der Erstellung von Insolvenz- oder Sanierungsplänen

Ein Sanierungsgewinn ist die Erhöhung des Betriebsvermögens, die dadurch entsteht, dass Schulden zum Zweck der Sanierung zumindest teilweise erlassen werden. Die erlassenen Verbindlichkeiten sind beim Schuldner auszubuchen, was zu einem Ertrag führt, der als Gewinn der Besteuerung unterliegen müsste.

Braunschweig/Wolfsburg 2018 | Christian Hausherr, Braunschweig | Peter Steuerwald, Braunschweig

Finanzen Steuern Recht

Insolvenz als Chance für den Neustart

Haftungsrisiken vermeiden und die Sanierung des Unternehmens ermöglichen

Auch wenn das Unternehmen hierfür nicht verantwortlich ist, hat die Geschäftsführung in der Krise dennoch die sich aus dem Vorliegen von Insolvenzgründen ergebenden Verpflichtungen zu beachten. Diese Belastung kann neben dem täglichen Geschäft schnell dazu führen, dass bei Nichtbeachtung eine persönliche oder gar strafrechtliche Haftung droht.

Hannover 2017 | Silvio Höfer, Hannover | Florian Harig, Hannover

Finanzen Steuern Recht

Insolvenzrechtliche Anfechtungsrisiken bei der Weiterbelieferung

Erkennen und vermeiden

Lieferanten eines später insolventen Unternehmens werden in die prekäre Lage versetzt, sich in nur noch schwer überschaubarer Weise vor dem Risiko zu schützen, dass ein Insolvenzverwalter die vor der Insolvenz ihrer Kunden vereinnahmten Zahlungen durch die Geltendmachung von Anfechtungsansprüchen zurückverlangen kann.

Hamburg 2017 | Dr. iur. Christoph Morgen, Hamburg | Dr. iur. Annika Schinkel, Hamburg

Finanzen Steuern Recht

Umgang mit Geschäftspartnern in wirtschaftlichen Schwierigkeiten

Ihr Unternehmen kann ganz grundsätzlich in zweierlei Hinsicht mit Geschäftspartnern zu tun bekommen, die in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten sind: Kunden oder Lieferanten. Beide Fälle wirken sich völlig unterschiedlich auf Ihr Unternehmen aus. Entsprechendes gilt für den Umgang mit einem Kunden bzw. einem Lieferanten in wirtschaftlichen Schwierigkeiten.

Hamburg 2017 | Dr. iur. Marc Ludwig, Hamburg

Finanzen Steuern Recht

Das (neue) vorinsolvenzliche Sanierungsverfahren

Sowohl auf nationaler wie auch auf europäischer Ebene hat sich in den letzten Jahren die Überzeugung durchgesetzt, dass ein Instrument zur vorinsolvenzlichen Unternehmenssanierung einen zusätzlichen Nutzen und einen höheren Sanierungserfolg herbeiführen kann, als dies bei einer bloßen Sanierung im Rahmen eines Insolvenzverfahrens der Fall wäre.

Magdeburg 2017 | Dipl.-Wirt.-Jur. (FH) Nico Kämpfert, Halle (Saale | Dipl.-Betriebswirt Heiko Rautmann, Hannover

Finanzen Steuern Recht

Sanierungsinstrument Eigenverwaltung

Sanierungschancen nutzen – Haftungsgefahren vermeiden

Die Insolvenzordnung (InsO), die die Konkurs-, Vergleichs- und Gesamtvollstreckungsordnung zum 01.01.1999 ablöste, sah erstmals im deutschen Insolvenzrecht die Möglichkeit vor, dem Schuldner selbst die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis über die Insolvenzmasse zu belassen.

Magdeburg 2017 | Manuel Sack, Braunschweig | Thorsten Hunsalzer, Hannover | Stefan Liese, Magdeburg

Finanzen Steuern Recht

Eigenverwaltung als Handlungsoption

Insolvenz als Chance für eine durchgreifende Unternehmensrestrukturierung

Insolvenz bedeutet nicht gleich Scheitern: Mit einer Planinsolvenz in Eigenverwaltung erhält der Unternehmer die Möglichkeit, eine nachhaltige Sanierung über ein aktiv gesteuertes Insolvenzverfahren anzugehen, ohne dass er sein Unternehmen verliert. Die Besonderheit besteht darin, dass es sich um eine Sanierung unter Insolvenzschutz in Eigenregie handelt.

Hannover 2016/2017 | Hans G. Fritsche, Hannover

Finanzen Steuern Recht

Ratenzahlungen mit Kunden in der Krise

Die Anfechtbarkeit von Zahlungen im Rahmen der InsO

Die Vereinbarung von Ratenzahlungen galt in der Vergangenheit stets als probates Mittel, um im Geschäftsverkehr Regelungen bzw. Zahlungsvereinbarungen zu treffen, die den Schuldner der Zahlung in die Lage versetzen, seiner Verpflichtung auch entgegen ursprünglich vereinbarter Zahlungsziele nachzukommen.

Hamburg 2016 | Dipl.-Ing. Andreas Eschler, M.A. Sc., Hamburg | Dipl.-Wirt.-Ing. (FH) Konrad Martin, Hamburg

Finanzen Steuern Recht

Geschäftsführerpflichten bei Anzeichen einer Unternehmenskrise

Der frühe Vogel behält den Wurm

An die Vertretungsorgane von Kapitalgesellschaften und Personengesellschaften ohne natürliche Person als Vollhafterin werden hohe Anforderungen an die Prüfung der Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung gestellt. Für den Fall der Verletzung dieser Pflichten, insbesondere bei einer verspäteten Insolvenzantragstellung, drohen weitreichende Konsequenzen.

Braunschweig 2016 | Thorsten Hunsalzer, Hannover | Manuel Sack, Braunschweig

Finanzen Steuern Recht

Die Insolvenzunfähigkeit der Kommunen

Die Insolvenzfähigkeit öffentlicher Körperschaften – bis hin zur Insolvenzfähigkeit eines Staates – wird in letzter Zeit verstärkt diskutiert. Dabei wird die Insolvenzunfähigkeit der Kommunen in der Praxis häufig als selbstverständlich vorausgesetzt. So selbstverständlich ist sie jedoch nicht.

Magdeburg 2015/2016 | Udo Müller, Hannover | Dipl.-Betriebswirt Heiko Rautmann, Hannover