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Finanzen Steuern Recht

Gedanken zu den Verfahrenszielen der Insolvenzordnung

Ein Insolvenzverfahren dient dem Ziel, die Gläubiger eines Schuldners zu befriedigen, oder dass eine "Regelung insbesondere zum Erhalt des Unternehmens getroffen wird“. Auf dieser Basis hat sich der Glaubenssatz herausgebildet, dass es grundsätzlich sinnvoll sei, ein in die Krise geratenes Unternehmen zu erhalten. Der vorliegende Beitrag soll Anhaltspunkte für eine differenzierte Betrachtung liefern.

Ostwestfalen/Lippe 2013 | Dr. iur. Thorsten Fuest, Bielefeld | Dr. iur. Holger Theurich, Bielefeld

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