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Finanzen Steuern Recht

Die Kundenschutzklausel

(Leitende) Arbeitnehmer | Freie Auftragsverhältnisse | Geschäftsführer | Mitgesellschafter

Wer schützt seinen Kundenstamm? Grundsätzlich kann jeder Arbeitnehmer über sein gewonnenes Know-how verfügen und dieses geschäftlich verwerten. Schützen kann sich ein Unternehmen hiergegen grundsätzlich mit einem sogenannten nachvertraglichen Wettbewerbsverbot, welches in der Praxis aber nur im Ausnahmefall vereinbart wird.

Braunschweig 2012/2013 | Dr. iur. Thies Vogel, Braunschweig

Finanzen Steuern Recht

Mitnahme von Kunden und Know-how durch Ex-Arbeitnehmer

Technologieschutz und Geheimnisschutz im Unternehmen

Wenn Mitarbeiter selbst zu Unternehmern werden oder als Kompetenz- und Wissensträger das Arbeitsverhältnis wechseln, ist die Versuchung groß, Firmeninterna „mitzunehmen“, um diese im eignenen Interesse zu nutzen. Betroffene Unternehmen stehen dem oft hilflos gegenüber, entweder aus Unkenntnis der Tat oder aber aus Unkenntnis ihrer Rechte.

Hannover 2015/2016 | Dr. iur. Martin Sievers, Hannover | Dipl.-Volkswirt, Rechtsanwalt, Joachim Rudo, Hannover

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