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Finanzen Steuern Recht

Eigenes Landesvergabegesetz in Sachsen-Anhalt

Wichtige Ergänzungen bringen einige Veränderungen mit sich

Dieses Gesetz gilt für die Vergabe öffentlicher Aufträge in Sachsen-Anhalt und knüpft dabei an das bisherige Vergaberecht und weiter geltende Gesetze des Bundes an (§ 99 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen – GWB). Die Schwellenwerte des Landesvergabegesetzes weichen von den Schwellenwerten des Bundesrechtes ab.

Magdeburg 2013/2014 | Dr. iur. Michael Moeskes, Magdeburg

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