Finanzen Steuern Recht
Vor allem kleine und mittlere Unternehmen sollen weiter von Bürokratie entlastet werden. Am 01.01.2016 tritt das Bürokratieentlastungsgesetz in Kraft, das insbesondere die Berichtspflichten reduziert (s. BGBl. I Nr. 32 vom 31.07.2015). Einige Änderungen galten schon für das Jahr 2015 – hier ein Überblick.
Braunschweig 2016 | Dipl.-oec. Marco Reimann, Salzgitter