Immobilien
Nachtragsforderungen und Nachtragsprüfung rechtssicher gestalten
Häufiger Streitpunkt bei Bauvorhaben sind Forderungen des Auftragnehmers nach einer zusätzlichen Vergütung. Derartige Ansprüche werden zusammengefasst als Nachträge bezeichnet, unabhängig davon, aus welchem Grund sie geltend gemacht werden. Oftmals sind geänderte bzw. zusätzliche Leistungen Anlass für solche Nachtragsforderungen.
Braunschweig 2015/2016 | Bernhard Motzkus, Braunschweig