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Finanzen Steuern Recht

Immer Ärger mit Restschuldversicherungen

Die vorzeitige Beendigung eines Darlehens führt zum Wegfall des versicherten Risikos

Die Restschuldversicherung springt je nach gewähltem Vertragsumfang ein, wenn die geschuldeten Darlehensraten von dem Darlehensnehmer wegen Arbeitslosigkeit, Arbeitsunfähigkeit oder Tod nicht mehr geleistet werden können. Die Versicherung soll die Bank sowie den Darlehensnehmer schützen. Problematisch ist jedoch die Kündbarkeit einer solchen Versicherung im Falle einer vorzeitigen Ablösung des Darlehens.

Ostwestfalen/Lippe 2015 | Constantin Goosmann, Bad Oeynhausen

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