Finanzen Steuern Recht
Anforderungen an wirksame Selbstanzeigen nach der neuen Rechtslage ab dem 01.01.2015
Die Selbstanzeige bietet gegenwärtig eine Möglichkeit, festgestellte steuerliche Fehler mit strafbefreiender Wirkung für die Verantwortlichen zu beseitigen. Durch die jüngste Änderung der Vorschriften sind die Anforderungen an die Wirksamkeit von Selbstanzeigen teilweise verschärft worden. Im Unternehmensbereich ist jedoch auch eine Privilegierung gegenüber den nach der alten Rechtslage beurteilten Sachverhalten festzustellen.
Hannover 2015/2016 | Heiko Ramcke, Hannover