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EU-Antiterrorlisten begründen gesetzliche Pflichten für Unternehmen
Nach dem New Yorker Terroranschlag vom 11.09.2001 hat die EU – in Umsetzung von Beschlüssen des UN-Sicherheitsrats – Verordnungen erlassen, durch die verhindert werden soll, dass Terrorverdächtige wirtschaftlich unterstützt werden. Diese Verordnungen sind unmittelbar geltendes Recht, sie gelten auch für deutsche Unternehmen.
Ostwestfalen/Lippe 2016 | Dr. iur. Bernhard König, Detmold