Stiftungen
Die ersten Schritte sind die wichtigsten.
Die BGB-Stiftung ist eine von vielen Stiftungstypen. Es gibt daneben z. B. noch kirchliche, öffentlich-rechtliche, kommunale, unselbstständige (Treuhand-) Stiftungen, Familienstiftungen, Unterstiftungen u. v. m. In der Praxis sind die BGB-Stiftungen fast ausschließlich gemeinnützig. Alle Stiftungen sind ein rechtlich verselbständigtes Sondervermögen, das auf Dauer, für einen bestimmten Zweck und durch den Willen des Stifters gewidmet ist.
Braunschweig 2011 |