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Finanzen Steuern Recht

Streubesitzbeteiligungen

Handlungsbedarf für Kapitalgesellschaften

Hält eine Kapitalgesellschaft weniger als 10 % der Anteile an einer anderen Kapitalgesellschaft (Streubesitzbeteiligung), unterliegen Dividenden nach dem 28.02.2013 grundsätzlich der vollen Besteuerung mit Körperschaftsteuer. Zuvor galt hier eine Steuerfreistellung zu 95 %.

Hamburg 2014 | Jan Maertins, Hamburg

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