Finanzen Steuern Recht
Handlungsbedarf für Kapitalgesellschaften
Hält eine Kapitalgesellschaft weniger als 10 % der Anteile an einer anderen Kapitalgesellschaft (Streubesitzbeteiligung), unterliegen Dividenden nach dem 28.02.2013 grundsätzlich der vollen Besteuerung mit Körperschaftsteuer. Zuvor galt hier eine Steuerfreistellung zu 95 %.
Hamburg 2014 | Jan Maertins, Hamburg