Finanzen Steuern Recht
Niedrigere Unternehmensbewertung ist nicht immer vorteilhaft
Das neue Erbschaftsteuergesetz verschont begünstigtes Vermögen, wenn nicht mehr als 20 % Verwaltungsvermögen vorhanden ist. Wird die Grenze überschritten, gibt es die Regelverschonung von 85 %. Bei mehr als 90 % Verwaltungsvermögen ist überhaupt keine Verschonung möglich. Gleichzeitig sinkt der Unternehmenswert, was schnell zum Überschreiten der maßgeblichen Quote und damit zu einer hohen Steuerbelastung führen kann.
Ostwestfalen/Lippe 2017 | Frank Pankoke, LL.M., Bielefeld