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Finanzen Steuern Recht

Entschuldung mit Hilfe des StaRUG

Dauerhafte Entschuldung ohne Insolvenzverfahren

Mit dem Unternehmensstabilisierungs- und -restrukturierungsgesetz (StaRUG), das am 01.01.2021 in Kraft trat, bietet der Gesetzgeber Unternehmen und Unternehmern die Möglichkeit, ihre Verbindlichkeiten ohne Insolvenzverfahren durch die Zustimmung ihrer Gläubiger zu restrukturieren. Die StaRUG-Fälle Leoni und Varta haben das Verfahren in den Fokus der Medien gerückt. Dennoch ist das neue Sanierungsrecht vielen Unternehmern und Beratern weitgehend unbekannt.

Hannover 2024 | Hans Georg Fritsche, Hannover

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