Finanzen Steuern Recht
Praxisfälle zum grenzüberschreitenden Verlustausgleich
Damit der wirtschaftliche Erfolg mittelständischer Unternehmen nicht mit dem steuerlichen K. O. einhergeht, gilt es eine Reihe von Regeln zu beachten. Dem Fremdvergleich genügende Verrechnungspreise zwischen verbundenen Unternehmen gehören dazu. Richtig eingesetzt führen Verrechnungspreise zu einer funktionsgerechten Ergebnisverteilung und helfen, „Verlustinseln“ zu vermeiden.
Ostwestfalen/Lippe 2013 | Dr. iur. Andreas Ball, Bielefeld | Marcus Kunert, Bielefeld