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Finanzen Steuern Recht

Neue Chancen der Verlustnutzung für alle Körperschaften

Erleichterung insbesondere für Start-up-Finanzierungen

Der Gesetzgeber hat eine neue, ergänzende Vorschrift (§ 8d KStG) zur Rettung steuerlicher Verluste bei Körperschaften eingefügt. Diese Regelung ermöglicht insbesondere Unternehmen mit hohen Verlusten in der Entwicklungsphase diese auch nach einem Anteilseignerwechsel zu nutzen.

Hamburg 2017 | Eva Doyé, Hamburg | Barbara Degen, Hamburg

Finanzen Steuern Recht

Damit Verluste nicht verloren gehen …

Möglichkeiten der einkommen- und körperschaftsteuerlichen Verlustnutzung

Grundsätzlich kann ein Steuerpflichtiger Gewinne und Verluste verschiedener Einkommensquellen innerhalb eines Jahres miteinander verrechnen. Sollte sich nach Saldierung noch ein Verlust ergeben, so kann dieser – unter Berücksichtigung der Vorschrift zur Mindestbesteuerung – zeitlich ein Jahr zurück- und unbegrenzt vorgetragen werden.

Ostwestfalen/Lippe 2013 | Dr. rer. pol. Alexandra Maßbaum, Bielefeld | Daniela Schulte, Bielefeld

Finanzen Steuern Recht

Innovative Verrechnungspreismodelle

Praxisfälle zum grenzüberschreitenden Verlustausgleich

Damit der wirtschaftliche Erfolg mittelständischer Unternehmen nicht mit dem steuerlichen K. O. einhergeht, gilt es eine Reihe von Regeln zu beachten. Dem Fremdvergleich genügende Verrechnungspreise zwischen verbundenen Unternehmen gehören dazu. Richtig eingesetzt führen Verrechnungspreise zu einer funktionsgerechten Ergebnisverteilung und helfen, „Verlustinseln“ zu vermeiden.

Ostwestfalen/Lippe 2013 | Dr. iur. Andreas Ball, Bielefeld | Marcus Kunert, Bielefeld

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