Finanzen Steuern Recht
Wenige hatten damit gerechnet, dass das BVerfG die Regelungen des § 8c Abs. 1 S. 1 KStG zum Verlustuntergang bei Gesellschafterwechseln von 25 % bis 50 % innerhalb von fünf Jahren als verfassungswidrig beurteilen und eine rückwirkende Gesetzesänderung bis zum 31.12.2018 fordern wird.
Ostwestfalen/Lippe 2018 | Michael Bökamp, LL.M., Herford