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Finanzen Steuern Recht

Der Gesellschaftsvertrag

Auf dem aktuellen Stand oder im „Dornröschenschlaf“?

Zumeist ist es so, dass der Gesellschaftsvertrag bei Gründung der Gesellschaft verfasst und dann „zu den Akten“ genommen wird. Jede spätere Änderung des Gesellschaftsvertrages bei einer AG oder GmbH ist notariell zu beurkunden, was mit zusätzlichen Kosten und Aufwand verbunden ist. Der Gesellschaftsvertrag wird daher meist stiefmütterlich behandelt und fristet jahrelang ein eher unbeachtetes Dasein im „Dornröschenschlaf“.

Hannover 2015/2016 | Dr. iur. Carmen Heermann, Hannover

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Der Koalitionsvertrag

Was bringt die GroKo im Arbeitsrecht?

Nach langen Verhandlungen haben sich CDU, CSU und SPD am 27.11.2013 auf einen Koalitionsvertrag verständigt. Nachdem auch der Mitgliederentscheid der SPD zustimmend ausgefallen ist, lohnt sich ein Blick in diesen Vertrag, um eine Vorstellung davon zu erhalten, was uns die nächsten vier Jahre erwarten wird. Der Koalitionsvertrag enthält eine Vielzahl von Vereinbarungen, Zielen und Prüfaufträgen, die für die arbeitsrechtliche Praxis von erheblicher Bedeutung sind.

Hannover 2014 | Tina Thoms, Hannover

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Die Befristung von Arbeitsverträgen

Befristung – (k)ein Buch mit 7 Siegeln

Die befristete Einstellung von Arbeitnehmern in dem Gesetz über die Teilzeitarbeit und befristete Arbeitsverträge (TzBfG) geregelt. Demnach kann ein Arbeitnehmer befristet eingestellt werden, wenn entweder ein sachlicher Grund für die Befristung vorliegt oder die Voraussetzungen für eine kalendermäßige Befristung ohne Sachgrund gegeben sind.

Halle (Saale) 2011/2012 | André Nickel, Halle (Salle

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Die Kundenschutzklausel

(Leitende) Arbeitnehmer | Freie Auftragsverhältnisse | Geschäftsführer | Mitgesellschafter

Wer schützt seinen Kundenstamm? Grundsätzlich kann jeder Arbeitnehmer über sein gewonnenes Know-how verfügen und dieses geschäftlich verwerten. Schützen kann sich ein Unternehmen hiergegen grundsätzlich mit einem sogenannten nachvertraglichen Wettbewerbsverbot, welches in der Praxis aber nur im Ausnahmefall vereinbart wird.

Braunschweig 2012/2013 | Dr. iur. Thies Vogel, Braunschweig

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Fehlerhafte Widerrufsbelehrungen in Darlehensverträgen [Update]

Möglichkeiten der vorzeitigen Vertragsauflösung

Die Widerrufsbelehrung in Darlehensverträgen von Banken ist Bestandteil des Verbraucherschutzes. Durch die in jüngerer Vergangenheit vielfach erfolgten fehlerhaften Widerrufsbelehrungen können sich nun für private Bauherren und Immobilieneigentümer Vorteile ergeben. Es besteht sogar die Möglichkeit, sich vollständig von einem hochverzinsten Darlehen zu lösen.

Braunschweig 2015 | Dominik Ossada, Braunschweig | Thomas Oeser, Braunschweig

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Fehlerhafte Widerrufsbelehrungen – ein Fazit

Über 80 % der überprüften Widerrufsbelehrungen in den Verträgen sind falsch

Auch einige Jahre nach dem wegweisenden Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH) können die Kreditnehmer aufgrund fehlerhafter Widerrufsbelehrungen in den Immobiliendarlehensverträgen den Vertrag widerrufen und vorzeitig ohne die Zahlung der sonst üblichen Vorfälligkeitsentschädigung an die Bank aus den aus heutiger Sicht „teuren“ Verträgen aussteigen.

Ostwestfalen/Lippe 2015 | Sebastian Birke, LL.M., Bad Oeynhausen

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Fehlerquellen von Mieterhöhungsverlangen

Die Einhaltung der gesetzlich vorgeschriebenen Formalien einer Mieterhöhungserklärung nach § 558 BGB ist zwingend und damit von erheblicher Bedeutung für die spätere Durchsetzung der begehrten Mieterhöhung. Werden diese Formalien nicht beachtet, ist über den materiell-rechtlichen Anspruch nicht mehr zu entscheiden und eine Klage bereits schon als unzulässig abzuweisen.

Braunschweig 2015 |

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Gesamtkonzept statt Flickenteppich

Bei der Lösung einzelner Probleme werden häufig weiterreichende Folgen in ganz andere Rechtsbereiche übersehen

Haben Sie kürzlich durch einen fachkundigen Berater prüfen lassen, ob die rechtlichen, insbesondere vertraglichen Rahmen­bedingungen Ihren wirt­schaft­lichen Erfolg sichern, und zwar auch im Ernstfall? Dann wird der folgende Beitrag Sie darin bestätigen, wie wichtig diese Maßnahme war. Wenn nicht, sollten Sie sich in jedem Fall ein paar Minuten Zeit nehmen, um weiterzulesen.

Halle (Saale) 2011/2012 | Dr. iur. Barbara Lilie, Halle (Saale

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Geschäftsführer: Unternehmer oder Arbeitnehmer?

Geschäftsführer von juristischen Personen werden in der Praxis dem „Unternehmerlager“ zugerechnet. Sie selbst verstehen sich so, die Gesellschafter sehen das genauso. Einige neuere höchstrichterliche Urteile machen aber deutlich, dass das Arbeitnehmerschutzrecht im Einzelfall auch für Geschäftsführerdienstverträge gelten kann.

Ostwestfalen/Lippe 2013 | Dr. iur. Bernhard König, Detmold

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Mitnahme von Kunden und Know-how durch Ex-Arbeitnehmer

Technologieschutz und Geheimnisschutz im Unternehmen

Wenn Mitarbeiter selbst zu Unternehmern werden oder als Kompetenz- und Wissensträger das Arbeitsverhältnis wechseln, ist die Versuchung groß, Firmeninterna „mitzunehmen“, um diese im eignenen Interesse zu nutzen. Betroffene Unternehmen stehen dem oft hilflos gegenüber, entweder aus Unkenntnis der Tat oder aber aus Unkenntnis ihrer Rechte.

Hannover 2015/2016 | Dr. iur. Martin Sievers, Hannover | Dipl.-Volkswirt, Rechtsanwalt, Joachim Rudo, Hannover

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Rechtliche Gestaltung von Vertragsverhältnissen

mit leitenden Angestellten in Familienunternehmen

Die rechtssichere Gestaltung von Vertragsverhältnissen mit leitenden Angestellten ist in jedem Unternehmen für den wirtschaftlichen Erfolg essenziell. Nach einer im Frühjahr 2012 durchgeführten Umfrage ist in 85 % der befragten Familienunternehmen mindestens ein Mitglied der Eigentümerfamilie in der Geschäftsführung tätig.

Ostwestfalen/Lippe 2014 | Andreas Stephan Ernst, Bielefeld | Maik Pörschke, Bielefeld

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Schiedsklausel im internationalen Vertrag?

Ja oder nein?

In internationalen Verträgen sind Schiedsklauseln mittlerweile Standard geworden. Dabei handelt es sich nicht nur um Anlagenbauverträge sondern bspw. auch um Vertriebs-, Lizenz- und Kaufverträge, die von Mittelständlern als Tagesgeschäft ohne Einholung von Rechtsrat abgeschlossen werden. Gleichwohl sollte jedes Unternehmen die Klausel vorher auf deren Auswirkungen hin prüfen.

Lüneburg 2015 | Dr. iur. Niklas Mirbach, Hamburg

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