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Was bringt die GroKo im Arbeitsrecht?
Nach langen Verhandlungen haben sich CDU, CSU und SPD am 27.11.2013 auf einen Koalitionsvertrag verständigt. Nachdem auch der Mitgliederentscheid der SPD zustimmend ausgefallen ist, lohnt sich ein Blick in diesen Vertrag, um eine Vorstellung davon zu erhalten, was uns die nächsten vier Jahre erwarten wird. Der Koalitionsvertrag enthält eine Vielzahl von Vereinbarungen, Zielen und Prüfaufträgen, die für die arbeitsrechtliche Praxis von erheblicher Bedeutung sind.
Hannover 2014 | Tina Thoms, Hannover