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Finanzen Steuern Recht

Vorsicht Falle! Betriebsstätten in Vertriebsstrukturen

Vertreterbetriebsstätten im Ausland

Die Begründung einer Betriebsstätte im Ausland bedeutet, dass Unternehmen dort steuerpflichtig werden und damit Compliance-Vorschriften zu erfüllen haben, u. a. Registrierungen, Steuererklärungen und Steuerzahlungen. Dabei ist zu beachten, dass oft auch lohnsteuerliche, sozialversicherungsrechtliche und umsatzsteuerliche Relevanz haben kann.

Hamburg 2017 | Torsten Hopp, Hamburg

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