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(Leitende) Arbeitnehmer | Freie Auftragsverhältnisse | Geschäftsführer | Mitgesellschafter
Wer schützt seinen Kundenstamm? Grundsätzlich kann jeder Arbeitnehmer über sein gewonnenes Know-how verfügen und dieses geschäftlich verwerten. Schützen kann sich ein Unternehmen hiergegen grundsätzlich mit einem sogenannten nachvertraglichen Wettbewerbsverbot, welches in der Praxis aber nur im Ausnahmefall vereinbart wird.
Braunschweig 2012/2013 | Dr. iur. Thies Vogel, Braunschweig