Artikel erschienen am 27.04.2023
E-Paper

Warum Brandschutz?

Von Dipl. Ing. (FH) Architekt Sven Möller, Braunschweig

Die Geschichte hat uns Menschen immer wieder gelehrt, dass Feuer zwar etwas Gutes ist, weil es Wärme spendet und Nahrung haltbarer und genießbar macht, aber auch Gefahr bedeutet. Große Brandkatastrophen, wie der Stadtbrand von Hamburg 1842 sowie der Flughafenbrand in Düsseldorf 1996, haben gezeigt, dass man die Gefahren, die von Feuer ausgehen, nicht unterschätzen darf. Ein Brandereignis kann zu gewaltigen Schäden an Sachgütern und zum Verlust von Menschenleben führen. Um Brandschäden zu vermeiden, wurden Gesetzte und Verordnungen für das Bauen von Gebäuden aufgestellt. Mit diesen rechtlichen Vorgaben wird das Risiko eines Brandes mit größerem Schaden auf ein allgemein anerkanntes Restrisiko begrenzt.

In der heutigen Zeit sind die Vorschriften umfangreich und zum Teil für den Laien unverständlich und nicht nachvollziehbar. Da ist eine Auseinandersetzung zwischen Behörden und Bauherren sowie Fachleuten vorprogrammiert. Was nun tun? Die Niedersächsische Bauordnung (NBauO) regelt in § 14 Folgendes: „Bauliche Anlagen müssen so errichtet, geändert und instand gehalten werden und so angeordnet, beschaffen und für ihre Benutzung geeignet sein, dass der Entstehung eines Brandes sowie der Ausbreitung von Feuer und Rauch (Brandausbreitung) vorgebeugt wird und bei einem Brand die Rettung von Menschen und Tieren sowie wirksame Löscharbeiten möglich sind. Soweit die Mittel der Feuerwehr zur Rettung von Menschen nicht ausreichen, sind stattdessen geeignete bauliche Vorkehrungen zu treffen.“

Allein dieser Paragraf beinhaltet drei Punkte, die Eigentümer von Bestandsimmobilien und Bauherren zu beachten haben:

1.  Ausbreitung von Feuer und Rauch vorbeugen
2.  im Brandfall die Rettung von Menschen und Tieren ermöglichen
3.  wirksame Löscharbeiten ermöglichen.

Dabei geht es bei den Zielen nicht darum, Risiken völlig auszuschließen, aber soweit zu reduzieren, dass aus heutiger Sicht das Menschenmögliche für die Vermeidung von Bränden getan wird. Hier ist immer der Gebäudeeigentümer und Bauherr in der Pflicht.

Ein Aspekt in dem oben aufgeführten Paragrafen wird zudem von vielen Eigentümer/innen und Bauherr/innen unterschätzt. Der Gesetzgeben geht in dem Paragrafen darauf ein, dass nicht nur bei der Neuerrichtung oder größeren Umbaumaßnahmen von und an Gebäuden, die Vorgaben zum Brandschutz umzusetzen sind, sondern auch bei kleineren Änderungen.

Dies kann zum Beispiel eine Nutzungsänderung sein. Eine genehmigte Wohnung, die zu einer Arztpraxis um genutzt werden soll, erfordert eine Neubetrachtung des Brandschutzes mit neuen Anforderungen. Auch die Änderung der Räumlichkeiten wie z. B. das dauerhafte Verschließen von Fenstern und Türen oder der Wegfall von Treppen kann im Ernstfall dazu führen, dass die Schutzziele, die wir uns als Gesellschaft gesetzt haben, nicht umgesetzt werden können.

Vielfach wird auch die Instandhaltung während der Lebenszeit eines Gebäudes unterschätzt. Sicherlich macht man immer mal wieder einen neuen Anstrich an die Fassade oder tauscht Türen aus, aber auch die Wartung von Bauteilen und technischen Anlagen wie Rauch- und Wärmeabzugsanlagen oder ganz simpel der Obentürschließer einer Brandschutztür müssen auf Funktion in entsprechenden Abständen geprüft werden. Immer wieder gern gesehen ist dann der „Brandschutzkeil“, der die Brandschutztür offen halten soll, um so leichter die Öffnung zu nutzen. Im Brandfall kann das aber bedeuten, dass der einzige bauliche Rettungsweg unbenutzbar wird, da Feuer und Rauch ungehindert in den Rettungsweg eindringt. Dabei gibt es hierfür kostengünstigere Lösungen, um beiden Ansprüchen gerecht zu werden.

Wie bekommen nun alle am Bau Beteiligten die Ziele Aller (Zeit, Kosten und die Einhaltung von Gesetzen und Verordnungen) umgesetzt? Hier ist es wichtig, sich frühzeitig mit dem Thema Brandschutz auseinanderzusetzen. Sicherlich werden auch andere Fachplaner sich das gerne wünschen. Die Erfahrung zeigt jedoch, dass gerade im Brandschutz in einer frühen Ideen- und Planungsphase Kosten und Zeit gespart werden können. Alle anderen Planer können so gleich die Vorgaben mit einbeziehen. Im Nachgang werden dann keine Sonderlösungen, die im schlimmsten Fall den Rückbau von fertigen Bauteilen erfordern, notwendig. Auch im Bestand kann es durchaus Sinn machen, vor einer Baumaßnahme zu schauen oder regelmäßig das Gebäude zu prüfen, ob hier der Brandschutz berührt wird bzw. noch alle wichtigen Bauteile funktionieren. Mit wenig Zeit- und Kostenaufwand kann so eine Nutzungsuntersagung durch die Behörden vermieden werden.

Ganz konkret kann nur empfohlen werden, sich Unterstützung eines Fachplaners für vorbeugenden Brandschutz einzuholen. Meist reicht schon das erste Gespräch aus, um wichtige Hinweise für die Planung zu geben und allen Beteiligten Genüge zu tun.

Ähnliche Artikel

Immobilien

So geht Nachhaltigkeit in der Baufinanzierung

Modernisierungsoffensive und Tipps zum Hauskauf

Aktuell vollzieht sich eine Zeitenwende am Immobilienmarkt. Steigende Baufinanzierungszinsen, Inflation, steigende Energie- und Baustoffpreise waren und sind hierfür die Ursachen.

Braunschweig/Wolfsburg 2023 | Klaus Pudelko, Braunschweig

Gesundheit

Arzt in der eigenen Immobilie

Mit dem Thema der eigenen Praxisimmobilie wird sich im Laufe seines Berufslebens nahezu jeder Arzt irgendwann auseinandersetzen. Früher oder später stellt sich die Frage nach den Vorteilen und Nachteilen der Arztpraxis in der eigenen Immobilie. Zurzeit wird es immer attraktiver, sich für den Immobilienerwerb zu entscheiden.

Braunschweig 2015/2016 | Dipl.-Kfm. Christian Mohr, Braunschweig