Achtung Finanzamt: Betriebsprüfungen bei gemeinnützigen Körperschaften
Von Karin Kutz, Braunschweig
Vielfach erweisen sich bereits die grundlegenden Fragen als ernsthafter Stolperstein. Verwirklicht die Körperschaft tatsächlich und unmittelbar die in ihrer Satzung festgelegten gemeinnützigen Zwecke unter der Beachtung des Gebots der Selbstlosigkeit? Gibt es Sachverhalte im Tagesgeschäft, die die Gemeinnützigkeit zwar nicht unmittelbar gefährden, trotzdem steuerliche Konsequenzen mit sich bringen (bspw. Fragen zur Umsatzsteuer)?
Prüfungsanordnung
Mit der Prüfungsanordnung bestimmt die Finanzbehörde den Umfang der Betriebsprüfung und setzt den Starttermin. Spätestens, wenn die Anordnung Ihre Organisation postalisch erreicht, ist es an der Zeit, sich mit Ihrem steuerlichen Berater zusammenzusetzen. Neben der Durchsicht der Dokumente und der elektronischen Bereitstellung der relevanten Daten sollten vorab die Zuständigkeiten festgelegt und die Aufgaben verteilt werden. Es erweist sich als sinnvoll, an dieser Stelle eine grundlegende Strategie zum Vorgehen zu entwickeln.
Vorbereitung und Strategie
Für die Betriebsprüfung sollte ein Hauptansprechpartner aus dem Mitarbeiterkreis für den Prüfer festgelegt werden. Dieser ist das wichtigste Bindeglied zwischen der Finanzverwaltung und Ihrer Organisation. Der Hauptansprechpartner holt die von der Betriebsprüfung gewünschten Informationen ein, bündelt diese und ist idealerweise über Zuständigkeiten und den aktuellen Verfahrensstand informiert.
Prüfungsablauf
Den Auftakt bildet die Erstbesprechung. An ihr nehmen sowohl der Prüfer als auch die Hauptauskunftsperson und der steuerliche Berater teil. Der Verlauf und die Dauer der Prüfung hängen im Wesentlichen von der Mitwirkungsbereitschaft der geprüften Organisation ab.
Fragen des Betriebsprüfers und die Anforderung von Dokumenten sollten grundsätzlich an den Hauptansprechpartner gerichtet werden. Bei inhaltlichen Unklarheiten sollten Sie stets Ihren steuerlichen Berater zurate ziehen. Dieser kann die Fragen des Betriebsprüfers im Hinblick auf ihren steuerlichen Gehalt einordnen. Hierdurch lassen sich zeitliche Verzögerungen aufgrund von Kommunikationsproblemen sowie Missverständnisse bei der Herausgabe von Belegen vermeiden. Am Ende der Prüfung erhalten Sie eine Zusammenfassung der getroffenen Prüfungsfeststellungen, zu denen in der Schlussbesprechung Stellung bezogen wird.
Schlussbesprechung
Die Schlussbesprechung ist die letzte wichtige Verständigung während der Betriebsprüfung, bevor der Schlussbericht erstellt wird. Diese sollte gründlich vorbereitet werden. Gibt es Dokumentationen, Urteile oder andere geeignete Unterlagen, welche die Prüfungsfeststellungen zweifelhaft erscheinen lassen oder im besten Fall sogar entkräften können? Ist es möglich, z. B. die Selbstkosten anhand einer geeigneten Kostenstellenrechnung zu belegen? Können gesetzlich geforderte Nachweise für die Inanspruchnahme einer Steuerbefreiung erbracht werden?
In vielen Fällen lassen sich durch eine gute Vorbereitung strittige Punkte in der Schlussbesprechung klären oder zumindest in ihrer steuerlichen Auswirkung abmildern. Für den Fall, dass eine Einigung nicht möglich ist, kann eine Klage in Betracht gezogen werden. Unter Abwägung der Erfolgsaussichten kann sich der „Mut zu einer Klage“ am Ende auszahlen.
Fazit
Das kritische Hinterfragen bestehender Vorgehensweisen und die lückenlose Dokumen-tation Ihrer Tätigkeiten spart im Prüfungsfall Zeit und erleichtert Ihrer Organisation den Prüfungsprozess. Ein steuerlicher Berater kann Sie hierbei gezielt unterstützen. Zusätzlich kann er Ihre Organisation bereits im Vorfeld auf mögliche steuerliche Problemfelder prüfen.
Bild: Panthermedia/Alexander Tarasov