Finanzen Steuern Recht
Weiterbeschäftigung im Pensionsalter
Im Mittelstand erhalten geschäftsführende Gesellschafter häufig Pensionszusagen von ihrer GmbH. Der Vorteil besteht darin, dass die jährlichen Zuführungen zu den Pensionsrückstellungen bei der GmbH steuerlich abziehbar sind. Dagegen fallen die Steuern beim Gesellschafter erst im Zeitpunkt der Pensionszahlungen an. Auf diese Weise können ganz erhebliche Steuerstundungseffekte erzielt werden.
Ostwestfalen/Lippe 2015 | Dipl.-Kfm. Dr. rer. pol. Wolfgang Zündorf, Bielefeld | Dr. rer. pol. Anja Rickermann, M. A., Bielefeld