Artikel erschienen am 01.03.2014
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Portrait: Finanzierungspartner für Niedersachsens Mittelstand

MBG fördert Investitionen und Innovationen kleiner und mittlerer Unternehmen mit Beteiligungskapital

Von Andreas Schramm, Hannover

Neben kleinen und jungen Unternehmen sowie Existenzgründern stehen besonders die etablierten mittelständischen Unternehmen aus Niedersachsen im Fokus der MBG. Aussichtsreiche Vorhaben von Firmen, die nach den Kriterien der EU als kleines und mittleres Unternehmen gelten (KMU mit weniger als 250 Mitarbeitern, maximal 50 Mio. Euro Jahresumsatz bzw. 43 Mio. Euro Bilanzsumme), werden von der MBG mit einer stillen und offenen Beteiligung unterstützt. „So wird die Eigenmittelbasis der heimischen Unternehmen gestärkt, Wachstum und Innovationen werden gefördert“, sagt Detlef Siewert, Geschäftsführer der MBG Niedersachsen.

Unternehmen brauchen für ihr Wachstum die Möglichkeit, Investitionen zu tätigen. Die Beteiligungen der MBG Niedersachsen können hier helfen, denn sie optimieren die Finanzierungs- und Bilanzstruktur der Unternehmen: Die Eigenkapitalquote verbessert sich und der Zugang zu weiterer Kreditfinanzierung wird erleichtert. Zudem verbreitert das „Eigenkapital auf Zeit“ die Haftungsbasis.

Das Ziel: Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit

Die MBG begleitet niedersächsische Unternehmen sowohl bei investiven als auch innovativen Maßnahmen mit stillen und offenen Beteiligungen. So werden z. B. typische Investitionsvorhaben in Anlage- und Umlaufvermögen, in Kooperationen, Filialgründungen, Betriebsübernahmen, Rationalisierungen und Nachfolgeregelungen bis zu einer Höhe von 1,25 Mio. Euro unterstützt, um die Wettbewerbsfähigkeit zu erhöhen. Ebenso werden innovative Maßnahmen zur Forschung und Entwicklung oder Investitionen im Rahmen einer Markteinführung von Produkten, also zum Beispiel Maschinen, Umbauten oder Personalschulungen, finanziert.

Als öffentlich geförderter Beteiligungsgeber kann die MBG dabei besonders faire und mittelstandsfreundliche Beteiligungskonditionen bieten, die sich jeweils individuell, das heißt risikoorientiert, als Kombination aus fester Vergütung und variabler Komponente bemessen. Die Beteiligungsdauer beträgt zwischen fünf und zehn Jahren mit festen Konditionen, wobei vorzeitige Rückzahlungen möglich sind.

Generell gilt, dass die MBG als der Beteiligungsgeber nicht in das operative Geschäft des Unternehmens eingreift. Gleichwohl steht man auf Wunsch als strategischer Partner nicht nur mit Finanzmitteln, sondern auch betriebswirtschaftlich beratend mit einem umfangreichen Netzwerk zu öffentlichen Stellen – zum Beispiel der NBank und zu Ministerien – sowie zu weiteren Marktteilnehmern wie Kreditinstituten, Business-
Angel-Netzwerken, Gutachtern und Beratern langfristig zur Seite.

Weitere Informationen zu den Beteiligungen der MBG Niedersachsen sowie die passenden Ansprechpartner finden Sie unter www.mbg-hannover.de.

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