Artikel erschienen am 01.04.2013
E-Paper

Sichere Alarmweiterleitung

Vorteile der Weiterleitung von Alarmmeldungen auf eine Notruf- und Serviceleitstelle

Von

Die elektronische Erkennung von kritischen Situationen durch Gefahrenmeldeanlagen (GMA) ist eine tragende Säule in jedem Sicherheitskonzept. Doch auch die wertigste Anlage erfüllt nur bedingt ihren Zweck, wenn im Falle einer Alarmierung keine schnelle und professionelle Reaktion erfolgt. Voraussetzung dafür ist, dass Meldungen sicher übertragen und zuverlässig bearbeitet werden. Dabei bietet die Weiterleitung von Alarmmeldungen auf eine zertifizierte Notruf- und Serviceleitstelle gegenüber der Weiterleitung auf mobile Endgeräte wesentliche Vorteile.

Alarmweiterleitung: Nachteile mobiler Endgeräte

Damit ein Einbruch oder eine Havarie nicht zu verheerenden Schäden führt, muss schnell reagiert werden. Viele Gründe sprechen jedoch dafür, dass die Weiterleitung von Alarmmeldungen auf mobile Endgeräte keinen ausreichenden Schutz bietet. Die drei größten Schwachstellen bei der Weiterleitung von Gefahrenmeldungen auf mobile Endgeräte sind die Netzverfügbarkeit, die Erreichbarkeit und die Dokumentation.

Die Netzverfügbarkeit ist nicht überall gewährleistet, insbesondere nicht im Ausland. Das bedeutet im ungünstigsten Fall, dass die Meldung nicht weitergeleitet werden kann oder erst gesendet wird, wenn die Netzverfügbarkeit wieder hergestellt ist. Wird eine Alarmmeldung nicht angenommen, bricht die Übertragung nach mehreren Wählversuchen ab und die Meldung kann untergehen. Auch persönliche Einschränkungen sind unvermeidbar: Man muss jederzeit damit rechnen, dass ein Alarm eingeht, auf den kurzfristig reagiert werden muss.

Mobile Endgeräte haben keine Notstromversorgung, so dass bei einem Ausfall des Geräts kein Empfang von Meldungen möglich ist. Es gibt keine Überprüfungsmöglichkeit und zeitliche Überwachung der eingehenden oder verpassten Meldungen. Eine Differenzierung unterschiedlicher Meldungen ist gar nicht oder nur eingeschränkt möglich. Es können hohe Verbindungskosten entstehen, wenn das Wählgerät den Benutzer anruft und dieser wiederum Telefonate führen muss, um die Situation vor Ort aufzuklären. Eine Leitungsüberwachung ist nicht möglich. Wechselt man die Rufnummer, muss die Anlage umprogrammiert werden. Bei der Darlegung der erfolgten Handlung (evtl. für einen Versicherer) fehlt schlichtweg die Dokumentation.

Auf Nummer sicher: die Notruf- und Serviceleitstelle

Notruf- und Serviceleitstellen (NSL) sind rund um die Uhr durch geschultes Fachpersonal besetzt, um die Rufbereitschaft für Kunden jederzeit zu gewährleisten. VdS-zertifizierte Notruf- und Serviceleitstellen sind einbruchhemmend konzipiert und an einen eigenen, autarken Stromkreislauf angeschlossen. Damit ist die permanente Erreichbarkeit, auch bei Stromausfall, gewährleistet. Die Leitungswege einer NSL werden ständig überwacht. Jede Meldung wird bearbeitet, wodurch eine Intervention (Einleitung weiterer Maßnahmen, wie z. B. Verständigung Verantwortlicher, Rettungskräfte) sichergestellt ist. Alle eingehenden Meldungen werden gespeichert und quittiert, eine zeitpunktgenaue Dokumentation ist somit möglich.

Auf eine NSL können nahezu alle auf dem Markt erhältlichen Überwachungs- und Gefahrenmeldeanlagen aufgeschaltet werden. NSL-Mitarbeiter können zwischen verschiedenen Alarmarten (z. B. Einbruch-, Überfall-, Gas-, Feuer-, Sabotagealarm, Stromausfall) unterscheiden. Sie sorgen unverzüglich dafür, dass die erforderlichen Maßnahmen durchgeführt werden. Dafür werden Interventionskräfte zur Alarmverfolgung und Überprüfung vor Ort vorgehalten. Um jedes Störungsrisiko zu minimieren, legen risikobewusste Betreiber einer NSL ihre Empfangszentralen komplett redundant aus.

FAZIT

Die Weiterleitung von Alarmmeldungen von Gefahrenmeldeanlagen auf mobile Endgeräte ist kritisch zu betrachten. Die bloße Weiterleitung auf ein Mobiltelefon oder Smartphone stellt für den Anwender aufgrund der beschriebenen Risikofaktoren allein keinen ausreichenden Schutz dar. Um professionelle Hilfe bei Alarmen zu gewährleisten, ist deshalb die Aufschaltung der Alarmanlage auf eine VdS-zertifizierte Notruf- und Serviceleitstelle anzuraten. So ist sichergestellt, dass erhebliche Folgeschäden verhindert oder gemildert werden können.

Ähnliche Artikel

Immobilien

Zweiter Frühling für Bestandsimmobilien

Wenn der Neumieter das Sanierungskonzept gleich mitbringt

Spricht man von dem durch menschliches Handeln verursachten Klimawandel, spricht man vor allem über die Emission von Treibhausgasen wie CO2. Lange sprach man allerdings nicht deutlich genug von der bedeutenden Rolle des Bauens bei der Steuerung der Emissionslast.

Braunschweig/Wolfsburg 2023 | Dr.-Ing. Kerstin Wolff, Braunschweig | Dipl.-Ing. Patrick Schmidt, Braunschweig | B.Eng. Jan Schneider, Braunschweig

Finanzen Steuern Recht

Immobilien im Erbschaft- und Schenkungsteuerrecht

Die Höhe der Erbschaft- und Schenkungsteuer hängt von vielen Faktoren ab. Ein wesentlicher Faktor ist die Bewertung des Grundvermögens. Darüber hinaus können zahlreiche steuerliche Vergünstigungen genutzt werden.

Hannover 2014 | Dipl.-oec. Oliver Warneboldt, Hannover