Finanzen Steuern Recht
Handlungsbedarf für Unternehmen
Am 14.11.2014 veröffentlichte die Finanzverwaltung neue Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff (GoBD). Die GoBD konkretisieren die Ordnungsmäßigkeitsanforderungen der Finanzverwaltung bezüglich des Einsatzes von IT bei der Buchführung und bei sonstigen Aufzeichnungen.
Magdeburg 2015/2016 | Dipl.-Finanzwirt (FH) Rudolf Gundermann, Magdeburg