Finanzen Steuern Recht
Für Wirtschaftsbereiche, in denen ein erhöhtes Risiko für Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung besteht, haben Arbeitgeber eine Sofortmeldung spätestens bei Aufnahme der Beschäftigung abzugeben. Diese Regelung aus dem Aktionsprogramm „Recht und Ordnung auf dem Arbeitsmarkt“ entwickelt sich mehr und mehr zu einer Bußgeldfalle.
Ostwestfalen/Lippe 2015 | Thorsten Heidemann, Bielefeld