Finanzen Steuern Recht
Begrenzung des Ausgleichsrisikos bei Beendigung von Handelsvertreterverträgen
Viele mittelständische Unternehmen setzen im Vertrieb auf freie Handelsvertreter. An Handelsvertreter sind keine Sozialabgaben zu zahlen, sie erhalten eine erfolgsabhängige Vergütung. Endet ein Handelsvertretervertrag, steht dem Handelsvertreter aber häufig ein Ausgleichsanspruch zu – bis zur Höhe einer Brutto-Jahres-Provision nach dem Durchschnitt der letzten 5 Jahre.
Ostwestfalen/Lippe 2017 | Dr. iur. Bernhard König, Detmold