Finanzen Steuern Recht
Prüfungs- und Handlungspflichten für alle in Registern eingetragene Gesellschaften
Seit dem 01.10.2017 sind sämtliche in deutschen Registern eingetragene Gesellschaften aufgrund einer Änderung des Geldwäschegesetzes grundsätzlich verpflichtet, die sogenannten wirtschaftlich Berechtigten zu identifizieren und dem neu geschaffenen Transparenzregister zu melden. Ein Überblick über die Handlungspflichten.
Ostwestfalen/Lippe 2018 | Lutz Scholz, Bielefeld