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BGH bejaht Schiedsfähigkeit von Beschlussmängelstreitigkeiten
Bislang mussten Streitigkeiten über die Wirksamkeit von GmbH-Gesellschafterbeschlüssen vor den Zivilgerichten öffentlich verhandelt werden. Mit Urteil vom 19.10.2009 hat der BGH die Schiedsfähigkeit von Gesellschafterauseinandersetzungen nun bejaht und Mindestvoraussetzungen für wirksame Schiedsvereinbarungen formuliert.
Ostwestfalen/Lippe 2012 | Josef Winkler, Herford