Artikel erschienen am 14.02.2018
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Wichtige Qualitätskriterien in der Unternehmensbewertung

Klarheit, Nachvollziehbarkeit und Transparenz

Von Jan Seeger, Düsseldorf

Ein Erfordernis für die Bestimmung eines objektiven Wertes für eine Unternehmung begegnet uns bei vielen Anlässen. So sind klassische Bewertungsanlässe u. a. ein Gesellschafterwechsel (Verkauf) der Unternehmung, Streit unter den Gesellschaftern, Umstrukturierungen oder Erbfälle (Ermittlung der ErbSt).

Auch objektivierte Unternehmensbewertungen können sich schnell der Kritik ausgesetzt sehen, sie seien subjektiv und die Werte entsprächen, provokant gesagt, den Zielwerten bestimmter Parteien. Hintergründe für diese nicht ganz unmögliche Kritik sind nutzbare Bewertungsspielräume sowie letztlich der Umstand, dass es bei Unternehmensbewertungen allgemein anerkannt um „Zukunft“ geht. Intransparenz im Umgang mit Bewertungsspielräumen und Zukunftsprognosen fördern eine solch kritische Betrachtung. Insofern gibt es nur eine Möglichkeit, der Generalkritik zu entgehen, nämlich Klarheit, Nachvollziehbarkeit und Transparenz über die verwendeten Prämissen und deren Auswirkung auf die Werttreiber herzustellen.

Klarheit der Rahmendaten

Klarheit … über die Spielregeln einer Bewertung, d. h. die Klarstellung über das Bewertungsobjekt, den Bewertungsanlass, das Bewertungsverfahren sowie über die Funktion des Gutachters sind essenzielle Basis­anforderungen an Bewertungsgutachten, um den Bewertungszweck erfüllen zu können. Insbesondere der Umfang eines für die Bewertung herangezogenen Bewertungsstandards (z. B. „in Anlehnung an“ oder „unter Verwendung des“ … IDW S1) ist im Auftrag klar zu definieren, um aufzuzeigen, inwieweit sich der Gutachter das Bewertungsergebnis „zu eigen“ macht.

Nachvollziehbarkeit der Analysedaten

Nachvollziehbarkeit … jedes einzelnen Schrittes einer Bewertung ist das Merkmal einer qualitativ guten Bewertung. Bei einer Unternehmensbewertung ist der zukünftige „Geschäftserfolg“ zu bestimmen, der aus dem Bewertungsobjekt für Bewertungszwecke finanziell entziehbar ist. Im Fall einer optimalen Informationslage liegt dafür eine Managementplanung vor, die durch den Gutachter technisch und inhaltlich auf Plausibilität zu prüfen sowie ggf. auf eine ewige Rente überzuleiten ist.
Im Wesentlichen werden dafür Unterlagen und Dokumente verwendet sowie – im besten Fall – Informationen aus Interviews mit dem Management und einer Unternehmensbesichtigung vor Ort. Zentraler Punkt der Analysen ist die Identifizierung wesentlicher Werttreiber und deren Werteinfluss. Dabei gilt, dass keine Analyse einem Selbstzweck dient, sondern dem Beleg der Prämissen der Unternehmensplanung. Typische Fragestellungen mit Einfluss auf die Managementplanung sind (siehe Tabelle):

AnalysenPlausibilitätsüberprüfungÜberleitung auf ewige Rente
Unternehmensanalyse Welche Einflussfaktoren bestimmen das Geschäftsmodell, welchen Einfluss hat das Management auf die Entwicklung und ist ggf. auf drittvergleichsfähige Verhältnisse überzuleiten? Welchen Technologiezyklen unterliegt das Geschäftsmodell (Investition/Finanzierung) und ist die Ertragskraft grundsätzlich übertragbar?
Branchenanalyse Welcher Markt ist der relevante, wie groß ist dieser, in welcher Intensität wird dieser wachsen und wie hoch sind Wettbewerbsintensität und Markteintrittsbarrieren? Welche durchschnittliche Rendite liegt in der Branche vor, wird sich diese langfristig verändern und wird sich das Bewertungsobjekt langfristig an diesen Branchendurchschnitt annähern?
Finanzanalyse Was sind die Treiber für Umsatz und Aufwand, wie stabil ist das operative Geschäft und wie hoch sind die Investitions- und Kapitalintensität? Welche Investitions- und Finanzierungszyklen sind zu berücksichtigen?
Planungsanalyse Ist die Managementplanung technisch korrekt, wurde diese integriert aus GuV-, Bilanz- und Liquiditätsplan erstellt, passt diese zu den begleitenden Voranalysen und wie war die Planungsgüte des Managements früher? Wie wird von der Managementplanung im Konvergen­z­zeitraum auf Umsatz- und Renditeniveau der ewigen Rente übergeleitet, in welcher Höhe sind langfristig Preiserhöhungen auf die Kunden überwälzbar und welche Ausschüttungsannahmen werden getroffen?

Transparenz über die Ergebnisdaten

Transparenz … über das Bewertungsergebnis ist notwendig, um den Adressaten die Bandbreite der Ermessenspielräume aufzuzeigen und den Nachvollzug über den gewählten Bewertungsansatz zu ermöglichen. Grundsätzlich sind daher die zukünftig möglichen Entwicklungen durch Szenarien zu simulieren und in einem Erwartungswert zu verdichten. In der Praxis wird dabei aus Transparenzgründen eine Erwartungswertbildung auf der Wertebene bevorzugt.

Was ist zu tun bei der Beauftragung

Natürlich liegt es im Interesse des Auftraggebers, dass das beauftragte Gutachten (nicht der ausgewiesene Wert!) für den bestimmten Zweck verwendbar ist. Dieser ist dem Gutachter mitzuteilen und gemeinsam mit dem Gutachter sind die erforderlichen Verfahrensschritte und Informationsbedarfe zu definieren. Damit stellen Sie sicher, dass der Gutachter die nötigen Angaben vom Auftraggeber erhält – soweit solche Angaben von ihm erforderlich sind (Bsp.: „Geben Sie uns eine Kaufpreisindikation“ ist ein völlig anderer Auftrag als die Wertermittlung nach IDW S1 im Rahmen einer gutachterlichen Stellungnahme bei einem Gerichtsverfahren in Gesellschafterstreitigkeiten.). Auf der anderen Seite bindet sich der Gutachter damit an seine Aussage in der erforderlichen Weise.

Bild: Panthermedia/Thomas Uhlenberg

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