Unternehmensnachfolge 2024

Aktuelle Trends und neue Ideen

Von Karin Kutz, Braunschweig

Zusätzlich sind nur noch 10 von 100 Inhabern unter 40 Jahren alt. Der Nachfolgebedarf wird daher in den nächsten Jahren stark zunehmen und uns alle vor große Herausforderungen stellen.

Foto: Adobe Stock / SFIO CRACHO

Daher gilt: Es ist nie zu früh, sich mit der eigenen Nachfolge bzw. einer Firmenübergabe zu beschäftigen. Als Expertin für Unternehmensnachfolge möchte ich Ihnen gerne einige wichtige Hinweise und Ideen hierfür mitgeben.

Den besten Preis für Ihr Lebenswerk erzielen – das haben Sie sich verdient!

Doch befindet sich Ihr Unternehmen in der besten Rechtsform für eine Unternehmensnachfolge? Wussten Sie zum Beispiel, dass sich gerade Grundstücke im Betriebsvermögen bei einem Unternehmensverkauf oftmals als Hindernis erweisen?

In der heutigen Zeit geht es vor allem darum, flexibel agieren zu können, um äußere Anforderungen des Marktes bestmöglich zu beantworten. Dazu gehört auch ein möglicher Standortwechsel. Immobilien machen jedoch „immobil“ und können ein Unternehmen binden. Es ist daher verständlich, dass viele Nachfolger Unternehmen erwerben möchten, die sich ohne Immobilien anbieten.

Zudem haften Grundstücke im Betriebsvermögen auch für alle betrieblichen Risiken. Mein Tipp: Schützen Sie Ihre wertvolle Immobilie hiervor frühzeitig. Das sollte dann natürlich auch für Ihren Nachfolger gelten. Im Betriebsvermögen vorhandene Grundstücke sind daher rechtzeitig zu separieren, um Ihr Vermögen zu schützen und auch für einen Nachfolger eine günstige Struktur zu bieten.
Gerade für Einzelunternehmer ist es oft sehr schwierig, einen angemessenen Kaufpreis zu erzielen. Vielfach rechnet ein Erwerber einfach nur die Werte aller vorhandenen Wirtschaftsgüter zusammen. Denn häufig fehlen die für die Übertragung eines Kundenstamms notwendigen schriftlichen Vereinbarungen (oder sind unzureichend), so dass für einen potentiellen Erwerber nicht sicher ist, in wie weit er die vorhandenen Kundenbeziehungen übernehmen kann. Aber gerade dies ist für ihn eine wichtige Information!

Auch die Rechtsform sollte in diesem Zusammenhang überdacht werden. Viele Nachfolger wünschen sich ein Unternehmen mit Haftungsbeschränkung, um sich persönlich und ihre Familie vor betrieblichen Risiken weitestgehend zu schützen. Die richtige Rechtsform ihres Unternehmens kann daher den Wert Ihres Unternehmens deutlich steigern.

Die beste Rechtsform für eine Unternehmensnachfolge finden

Aufgrund der Haftungsbeschränkung sind hier natürlich die GmbH und die GmbH & Co. KG zu nennen.

Die GmbH hat in unserer Wirtschaft einen hohen Stellenwert und ist die häufigste Gesellschaftsform. Ein Rechtsformwechsel ist in vielen Fällen steuerneutral möglich, erfordert aber, dass alle wesentlichen Wirtschaftsgüter Ihres Unternehmens mit „umziehen“ Das gilt auch für vorhandene Betriebsgrundstücke. Daher ist diese Rechtsform nicht in jedem Fall empfehlenswert.

Sind Betriebsimmobilien vorhanden, ist die Struktur einer GmbH & Co. KG die bessere Wahl. Hier besteht bereits bei der Umstrukturierung Ihres Unternehmens die Möglichkeit, eine Betriebsimmobilie steuerneutral von der Haftungsmasse Ihres operativen Geschäftes zu trennen. Das klingt interessant, oder?

Und wie sieht es bei einem Verkauf steuerlich aus?

Nur die Steuern zahlen, die wirklich anfallen – selbstverständlich! Das sollte eines Ihrer Ziele bei einem Unternehmensverkauf sein. Haben Sie als Einzelunternehmer oder Gesellschafter einer GmbH & Co. KG zum Zeitpunkt des Verkaufs das 55. Lebensjahr vollendet, steht Ihnen ein einmaliger Freibetrag von bis zu 136.000 Euro sowie einmalig ein begünstigter Steuersatz in Höhe von 56 % Ihres regulären Steuersatzes zu. Der Verkauf von Gesellschaftsanteilen an einer GmbH wird hingegen nach dem sogenannten Teileinkünfteverfahren besteuert. Das bedeutet, dass ein hier erzielter Gewinn nur zu 60% Ihrer tariflichen Einkommensteuer unterliegt, 40% des erzielten Gewinns bleiben steuerfrei.

Wie Sie noch vor einer Unternehmensübergabe die Rechtsform wechseln

Grundsätzlich löst ein Rechtsformwechsel Steuern aus, da zivilrechtlich das bisherige Unternehmen gegen neue Gesellschaftsanteile eingetauscht wird. Und wie bei einem Bargeschäft würden daher auch bei einem Tausch stille Reserven, die in vielen Unternehmen ruhen, z. B. in einem selbst geschaffenen Geschäfts- oder Firmenwert, aufgedeckt und besteuert werden.

Um jedoch betriebswirtschaftlich sinnvolle Umstrukturierungen nicht zu behindern, bietet Ihnen das Umwandlungssteuergesetz die Möglichkeit, alle vorhandenen Wirtschaftsgüter Ihres Unternehmens unverändert mit dem sog. Buchwert anzusetzen. Dadurch wird die Aufdeckung stiller Reserven vermieden. Auf diesem Weg ist der Wechsel in eine GmbH & Co. KG auch noch kurz vor dem Verkauf unproblematisch.

Vielleicht haben Sie gehört, dass für einen Rechtsformwechsel in eine GmbH eine steuerliche Nachfrist von 7 Jahren zu beachten ist, bis Ihnen die steuerlichen Vorteile des Teileinkünfteverfahrens bei einer Veräußerung Ihrer Gesellschaftsanteile vollständig zur Verfügung stehen?

Ja, das stimmt – und doch ist dies nicht immer ein Hindernis. Mit der richtigen Gestaltung zum Zeitpunkt der Veräußerung kann sich für Sie eine Betriebsaufgabe ergeben, die steuerlich begünstigt ist, wenn Sie zu diesem Zeitpunkt bereits das 55. Lebensjahr vollendet haben. Und auch für einen Käufer ist diese Gestaltung sehr attraktiv. Ihr Unternehmen geht zu diesem Zeitpunkt mit dem Kaufpreis in eine GmbH über. Der Käufer erhält damit neues Abschreibungspotenzial in „seiner GmbH“. So schaffen Sie eine „win-win“-Situation für beide Seiten.

Sie haben von den steuerlichen Vorteilen einer Holding-Gesellschaft gehört- profitieren Sie für Ihre Unternehmensnachfolge davon! 

Als Holding-Gesellschaft wird eine Gesellschaft bezeichnet, deren Zweck darin besteht, Beteiligungen an anderen Gesellschaften zu halten. Eine Holding-Gesellschaft kann sowohl als GmbH als auch als GmbH & Co. KG ausgestaltet sein.

Verkauft eine Holding-GmbH die von ihr gehaltenen Gesellschaftsanteile an einer Tochter-GmbH nach Ablauf der siebenjährigen Haltedauer, ist der erzielte Gewinn zu 95% steuerfrei. Die tatsächliche Steuerbelastung beträgt damit nur rund 1,5%.

Vielleicht interessieren Sie sich auch für Immobilien? Dann nehmen Sie doch die steuerlichen Vergünstigungen mit, die entstehen, wenn Ihre Holding-GmbH die aus dem Verkauf gewonnene Liquidität in Immobilien investiert. Denn die Einkünfte aus der Verwaltung von Immobilien unterliegen bei Kapitalgesellschaften einer deutlich ermäßigten Besteuerung.

Eine GmbH & Co. KG als Holding-Gesellschaft für eine operative GmbH & Co. KG kann sich anbieten, wenn Sie zum Zeitpunkt des geplanten Verkaufs das 55. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und kurzfristig verkaufen möchten. Für den Verkaufsgewinn könnten Sie eine ermäßigte Besteuerung mit 28,25 % Einkommensteuer beantragen, soweit dieser von Ihnen nicht entnommen wird. Auch hier kann die gewonnene Liquidität von der Holdinggesellschaft genutzt werden, um Immobilienvermögen für Ihre Altersvorsorge aufzubauen.

Sie haben weitere spezielle Fragen zu Immobiliengesellschaften? Dann möchte ich Sie gern auf meinen ergänzenden Beitrag zum Thema Familien- Immobiliengesellschaften in den Service-Seiten Immobilien 2023 aufmerksam machen, der auf viele Fragen rund um dieses Thema eingeht.

Fazit

Ihr unternehmerisches Lebenswerk hat es verdient, in die besten Hände überzugehen, um weiter wachsen zu können. Sie haben es verdient, für Ihren unermüdlichen unternehmerischen Einsatz einen fairen und gerechten Preis zu erzielen. Bei frühzeitiger, gemeinsamer Planung lässt sich eine optimale Unternehmensübergabe gestalten. Wir begleiten Sie gern dabei. Es zahlt sich aus!

Zum Beitrag in den Service-Seiten Immobilien 2023

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