Minimierung der Betreiberrisiken bei Immobilien
Ein Betreibercheck gibt erste Erkenntnisse für Optimierungsmaßnahmen
Von Reinhard Preis, HannoverAusgangssituation
Zur Sicherstellung der grundsätzlichen Stiftungsanforderungen, die nachhaltige Substanzerhaltung zu gewährleisten, bedarf es einer Vielzahl technischer, infrastruktureller und kaufmännischer FM-Dienstleistungen. Die Erfüllung dieser Anforderungen erfolgt i.d.R. angemessen durch operative Dienstleister und mit eigenem Personal. Wie jedes unternehmerische Handeln ist auch das Facility Management (FM) mit Chancen und Risiken verknüpft. Durch die z. T. vorhandene Komplexität der Arbeitsprozesse im FM, der häufig differenzierten Arbeitsteilung zwischen Nutzern, Auftraggebern, Auftragnehmern und nicht zuletzt aufgrund des hohen Maßes an Betreiberverantwortung im FM, ist es unumgänglich, dass FM-Organisationen alle ihreRisiken kennen, managen und beherrschen.
Rahmenbedingungen
Neben dem immer stärker werdenden Kostendruck, dem die Immobilien unterliegen, nehmen gleichzeitig die Anforderungen, insbesondere durch die stark zunehmenden gesetzlichen Auflagen in Verbindung mit der Wahrnehmung der Betreiberverantwortung, ständig zu. Häufig ist das Bewusstsein nicht vorhanden, dass bei Unfällen mit Personenschäden, eine persönliche, strafrechtliche Haftung von Vorständen, Fachbereichsleitern oder anderen Verantwortlichen drohen kann. Aus diesen Gründen ist es für die Betreiber von Gebäuden und Anlagen wichtig, ihre Pflichten zu kennen und Risiken möglichst frühzeitig zu identifizieren. Dazu ist der Aufbau einer rechtssicheren Betriebsorganisation zwingend erforderlich.
Pflichtenübertragung
Insbesondere durch die Vermischung von Eigen- und Fremdleistungen ist die Pflichtenübertragung durch Delegation ein wesentliches Instrument, um der gesetzlichen Verantwortung nachzukommen. Dazu muss eine klare, eindeutige Definition der zu übertragenden Aufgaben erfolgen und eine sorgfältige Selektion von geeigneten Führungskräften bzw. Beschäftigten bzw. Dienstleistern durchgeführt werden. Ganz wesentlich ist auch die Ausstattung des Verpflichteten mit den erforderlichen Mitteln und Befugnissen sowie deren entsprechende An-/Ein-/Unterweisung.
Quelle: GEFMA-Richtlinie 190
Eines ist klar: Eine vollständige Übertragung der Betreiberverantwortung ist generell nicht möglich und somit verbleibt ein Teil der Verantwortung immer beim Eigentümer/Betreiber.
Kurzcheck der Betriebsorganisation
In einem ersten Schritt zur rechtssicheren Betriebsorganisation sollte eine praxisorientierte Kurzanalyse durchgeführt werden. Mit diesem Betreibercheck der gesamten Betriebsorganisation wird die bestehende Aufbau- und Ablauforganisation, die vorhandenen Dienstleistungsverträge, die erforderliche Dokumentation sowie die Überprüfung der gängigen Praxis beim An-/Ein-/Unterweisen der Verpflichteten durchgeführt. Auch die Einhaltung einschlägiger gesetzlicher Verpflichtungen wie z.B. die Verkehrssicherungspflicht und der Arbeitsschutz werden überprüft und mögliche Schwachstellen gefiltert. Neben dem theoretischen Teil dieser Kurzanalyse wird zusätzlich eine Begehung der wichtigen Bereiche wie z. B. der Technikzentralen durchgeführt.
Der Betreibercheck ist in diverse Hauptkriterien gegliedert und kann im Umfang flexibel gestaltet werden.
Es empfiehlt sich, bewährte Systeme zu verwenden, die von FM-Beratungsunternehmen wie z.B. der NORD/FM erfolgreich angewendet werden. Der Zeitrahmen bei dem Kunden vor Ort für diesen grundsätzlich wichtigen Betreibercheck ist überschaubar und beschränkt sich auf einen Tag.
Optimierungsmaßnahmen
Aus den im Betreibercheck ermittelten Handlungsempfehlungen können im nächsten Schritt gezielte Maßnahmen wie z.B. interne organisatorische Korrekturen (z.B. Tätigkeitsbeschreibungen aktualisieren, Kompetenzen neu vergeben) und/oder die Vergabe der fremd vergebenen technischen und infrastrukturellen FM-Dienstleistungen neu initiiert werden. Auch damit kann die Delegation der Betreiberverantwortung auf die externen Dienstleister, durch die Nutzung aktueller Vertragswerke, nach neuesten Erkenntnissen erfolgen. Nicht zu vergessen ist die Delegationsmöglichkeit der Betreiberverantwortung beim Abschluss neuer Mietverträge.
Fazit
Auch für Stiftungsimmobilien spielt die Wahrnehmung der Betreiberverantwortung eine ganz wesentliche Rolle und gerade durch die sich überlagernden Dimensionen von Technik, Organisation und Recht ist die vollständige Beherrschung der Betreiberrisiken sehr schwer möglich. Deswegen ist eine systematische und professionelle Vorgehensweise der Immobilieneigentümer bei der Weiterentwicklung, hin zu einer rechtssicheren Betriebsorganisation, unbedingt erforderlich. Nur so kann die Wahrnehmung der Betreiberverantwortung nachhaltig sichergestellt und das Betreiberrisiko auf ein Minimum reduziert werden. Ein erster, aber wichtiger Schritt kann durch einen Betreibercheck der Betriebsorganisation erfolgen.
Der deutsche Verband für Facility Management GEFMA hat sich diesem Thema ausführlich gewidmet und mit der Richtlinie 190 wertvolle Hinweise für Betreiber entwickelt.
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