Beirat von A-Z

Vita
1991 – 1996Studium der Rechtswissenschaften an der Ruhr-Universität Bochum
1997 – 1999Referendariat im Bezirk des OLG Hamm und in Sydney (AUS)
2000Rechtsanwalt, PwC Düsseldorf
2003Bestellung zum Steuerberater
2004Promotion zum Dr. iur.
2005Tätigkeit am European Tax Desk bei PwC New York City (USA)
seit 2011Partner bei PwC in Bielefeld
seit 2012Lehrbeauftragter an der FH Bielefeld
seit 2017Lehrbeauftragter an der Universität Paderborn
Beirat von Finanzen Steuern Recht Ostwestfalen/Lippe (2012 – 2019)
Kontakt

PricewaterhouseCoopers AG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Kreuzstraße 35, 33602 Bielefeld
Telefon 0521 96497-0
Telefax 0521 96497-464
uwe.hohage@de.pwc.com
www.pwc.de

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Gewerbesteuerliches Schachtel­privileg verstößt gegen EU-Recht

Auch im entsprechend historisch gewachsenen mittelständischen Konzern stellt sich die Frage nach der Rückführung von Auslandsgewinnen nach Deutschland. An die Gewerbesteuerfreiheit stellt das Gesetz dann deutlich erhöhte Anforderungen, wenn diese aus Drittstaaten wie z. B. den USA oder China stammen.

Ostwestfalen/Lippe 2019 | Dr. iur. Uwe Hohage, Bielefeld

Finanzen Steuern Recht

Erweiterte steuerliche Dokumentationspflichten bei Auslandsgeschäftstätigkeit

Die bestehenden Dokumentationsvorschriften für internationale Geschäftsbeziehungen werden die Empfehlungen der G20/OECD angepasst. In diesem Zusammenhang wird bereits ab Geschäftsjahren, die im Jahr 2016 beginnen, ein dreistufiger Dokumentationsansatz eingeführt – für viele Unternehmen akuter Handlungsbedarf.

Ostwestfalen/Lippe 2017 | Dr. iur. Uwe Hohage, Bielefeld | Prof. Dr. rer. pol. Cornelia Kraft, Bielefeld

Finanzen Steuern Recht

Verrechnungspreise im Lichte des § 1 AStG

Die Verlagerung von Geschäftsaktivitäten ins Ausland kann für Unternehmen zu erheblichen Steuerbelastungen führen, zumal der Gesetzgeber durch die Einführung des § 1 Abs. 3 S. 9 Außensteuergesetz (AStG) im Jahr 2008 die entsprechenden Bewertungsmöglichkeiten solcher Verlagerungen deutlich ausgeweitet hat.

Ostwestfalen/Lippe 2014 | Dipl.-Kfm. Carsten W.-H. Hüning, Bielefeld | Dr. iur. Uwe Hohage, Bielefeld

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Die Erbschaftsteuerreform 2016

Das Bundesverfassungsgericht hatte die Steuerbegünstigungen für Firmenerben als unvereinbar mit dem Grundgesetz erklärt. Nach einem langwierigen Vermittlungsverfahren haben sich Bundesrat und Bundestag auf einen Kompromiss bei der Erbschaftsteuerreform verständigt. Im nachfolgenden Beitrag möchten wir Ihnen einen Überblick darüber verschaffen.

Magdeburg 2017 | Franz Steuer, Leipzig | Nicolas Gaudefoy, Leipzig

Finanzen Steuern Recht

Wie Finanzmittel die Unternehmensnachfolge behindern können

Besteht nach dem neuen Erbschaftsteuergesetz betriebliches Vermögen in zu großem Umfang aus Finanzmitteln oder hat der Gesellschafter erst kurz vor der Übertragung Einlagen zur Finanzierung der Geschäftstätigkeit geleistet, könnte darin Verwaltungsvermögen zu sehen sein, welches im Grundsatz einer erbschaftsteuerlichen Begünstigung nicht zugänglich ist.

Ostwestfalen/Lippe 2018 | Frank Pankoke, LL.M., Bielefeld

Finanzen Steuern Recht

Behaltensregelungen im Rahmen der Unternehmensnachfolge

Das seit dem 01.07.2016 geltende Erbschaftsteuergesetz macht die endgültige Gewährung der Verschonung von begünstigtem Unternehmensvermögen von der Einhaltung bestimmter Fort­führungsbedingungen abhängig. Dabei muss der Schenker abgesichert werden, ist dieser doch im Rahmen der vorwegge­nommenen Erbfolge auch Steuerschuldner.

Ostwestfalen/Lippe 2019 | Frank Pankoke, LL.M., Bielefeld | Thorsten Vree, Hannover