Rechtliche Gestaltung von Vertragsverhältnissen
mit leitenden Angestellten in Familienunternehmen
Von Andreas Stephan Ernst, Bielefeld | Maik Pörschke, BielefeldDie stark zunehmende Anzahl von straf- und zivilgerichtlichen Verfahren gegen Unternehmensleiter zeigt, dass Selbstkontrolle und Eigenverantwortung fundamental für eine erfolgreiche Unternehmensführung sind. Unternehmen können sich nur mit wirksamen Kontrollmechanismen gegen Fehlverhalten im Management schützen. Dies gilt es, vertraglich sicher zu gestalten.
Auch wenn die Mehrheit der Familienunternehmen noch nicht über eine schriftlich fixierte Corporate Governance verfügt, lassen sich hiermit der Geschäftsführung verbindliche Leitlinien für die Unternehmensführung vorgeben. Auch der Aufbau eines Compliance- bzw. Risikoüberwachungssystems sollte erwogen werden. Dies ist jedoch nur durch eine entsprechende Anpassung der Verträge mit den leitenden Angestellten effektiv.
Besondere Risiken für das Unternehmen entstehen häufig, wenn nicht sichergestellt ist, dass in Tochtergesellschaften keine Entscheidungen getroffen werden, die sich nachteilig auf das gesamte Unternehmen auswirken. Dies gilt vor allem bei Tochtergesellschaften im Ausland.
Unternehmensleitung und zweite Führungsebene brauchen eindeutige Vertragsregelungen, die ein ausgewogenes Verhältnis zwischen unternehmerischem Wagnis und Verantwortung schaffen. Nach der Rechtsprechung dürfen unternehmerische Entscheidungen nur bei angemessener Information unter Ausschöpfung sämtlicher Informationsquellen getroffen werden. Um die Leistungsfähigkeit der Geschäftsführung sicherzustellen, sollte dem Sicherungsbedürfnis des Manage-ments Rechnung getragen werden. Ein verhältnismäßig einfaches Mittel der Risikobegrenzung für das Management stellt bspw. die Begrenzung des Sorgfaltsmaßstabs oder die Vereinbarung eines Haftungshöchstbetrages im Anstellungsvertrag dar. Daneben können durch eine Ressortaufteilung Haftungsbegrenzungen erreicht werden. Die Bedeutung einer Directors-and-Officers-Versicherung (D&O) ist nicht zu vernachlässigen, damit ein entstandener Schaden auszugleichen und das Management (wirtschaftlich) geschützt ist.
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