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Finanzen Steuern Recht

Strategien stärken Standfestigkeit

Unternehmensführung ohne Strategie ist wie Seefahrt ohne Navigation

In der Wirtschaft ist es wie auf hoher See: Nur wer sein Ziel kennt, kann einen klaren Kurs bestimmen. Was auf der Kapitänsbrücke Seekarten und Navigationsgeräte sind, sind auf der Chefetage innovative Ideen und Unternehmensstrategien.

Hamburg 2016 | Tanja Werner, Hamburg

Stiftungen

Die Geschäftsführung einer gemeinnützigen Stiftung

Immer an das Finanzamt denken!

Für die Geschäftsführung einer gemeinnützigen Stiftung sind viele Besonderheiten zu beachten. Hiervon hängt nicht zuletzt die Gemeinnützigkeit ab. Auch eine persönliche Haftung kann drohen.

Braunschweig 2011 | Jan Hahlweg, Braunschweig

Finanzen Steuern Recht

Hindernisse erkennen und überwinden: Unternehmensnachfolge in neun Schritten

Karl-Heinz Kannalles ist verärgert. Zwei Tage nach seinem 68. Geburtstag hat er gerade das Gebäude seiner Hausbank verlassen, die eine Kreditlinienerhöhung aufgrund seines Alters und der ungeregelten Nachfolge ablehnt. „Da hätten die sich vorgestern auch den Präsentkorb verkneifen können“, beschwert er sich kurz darauf.

Halle (Saale) 2011/2012 | Sven Schmidtmann, Magdeburg | Dipl.-Kfm. (FH) Andreas Tieftrunk, Braunschweig

Finanzen Steuern Recht

Gesamtkonzept statt Flickenteppich

Bei der Lösung einzelner Probleme werden häufig weiterreichende Folgen in ganz andere Rechtsbereiche übersehen

Haben Sie kürzlich durch einen fachkundigen Berater prüfen lassen, ob die rechtlichen, insbesondere vertraglichen Rahmen­bedingungen Ihren wirt­schaft­lichen Erfolg sichern, und zwar auch im Ernstfall? Dann wird der folgende Beitrag Sie darin bestätigen, wie wichtig diese Maßnahme war. Wenn nicht, sollten Sie sich in jedem Fall ein paar Minuten Zeit nehmen, um weiterzulesen.

Halle (Saale) 2011/2012 | Dr. iur. Barbara Lilie, Halle (Saale

Finanzen Steuern Recht

Der Geschäftsführer – das angestellte Organ der GmbH

Der Geschäftsführer einer GmbH ist ein schillerndes Wesen: Er ist Organ der GmbH und Chef gegenüber den Angestellten. Gleichzeitig ist er selber der Dienstverpflichtete der Gesellschaft. Die Besonderheiten, die sich hieraus für das Verhältnis zwischen der GmbH und ihrem Geschäftsführer ergeben, werden im Folgenden dargestellt.

Braunschweig 2011/2012 | LL.M. Hans Olof Wölber, Braunschweig

Finanzen Steuern Recht

Pflichtenkollision des Geschäftsführers

Checkliste zur Haftungsvermeidung in der Krise der GmbH

Der GmbH-Geschäftsführer steht in einem Konflikt zwischen Gesellschafterinteressen, auf Zahlung drängenden Gläubigern, Interessen von Arbeitnehmern und nicht zuletzt eigenen Interessen, die in Widerspruch zu seinen gesetzlichen Pflichten stehen können. Die Rechtslage ist selbst von Juristen kaum noch zu überschauen.

Braunschweig 2011/2012 | Dr. iur. Hendrik Ott, Braunschweig | Fred Tüchelmann, Braunschweig

Finanzen Steuern Recht

Guter Rat

Beiräte in mittelständischen Unternehmen

Mittelständische Unternehmen gründen in wachsender Zahl Beiräte. Sie installieren damit ein zusätzliches Beratungs- und Kontrollgremium zwischen Geschäftsführung und Gesellschafterversammlung, das im Einzelfall verschiedene Funktionen erfüllen soll.

Ostwestfalen/Lippe 2012 | Dr. iur. Bernhard König, Detmold

Finanzen Steuern Recht

Family Governance

So schaffen Sie die Balance zwischen Familien- und Unternehmens­interessen

Für eine über Generationen hinausgreifende erfolgreiche Family Governance ist die Balance zwischen den in erster Linie betriebswirtschaftlichen Zielen der operativen Unternehmensleitung und den übergreifenden Interessen der Unternehmerfamilie in ihrer Funktion als Inhaber des Unternehmens zu wahren.

Ostwestfalen/Lippe 2012 | Dr. iur. Uwe Hohage, Bielefeld | Andreas Stephan Ernst, Bielefeld

Finanzen Steuern Recht

Langfristig erfolgreiche Unternehmen

Im Konjunkturzyklus gezielt auf Kurs bleiben

Trotz der angespannten Situation im Euroraum hielt Weber an seiner Internationalisierungsstrategie fest. Viele Gespräche hat er hierzu geführt, mit Mitarbeitern, Spezialisten und langjährigen Vertrauten. Trotz der unsicheren Wirtschaftslage versuchte keiner, ihm das Vorhaben auszureden. Weber hatte in der Vergangenheit den Ruf erlangt, ein gutes Gespür für die jeweilige Situation zu haben.

Hannover 2012 | Dipl.-Kfm. (FH) Andreas Tieftrunk, Braunschweig | Nikolas Manke, Hannover

Finanzen Steuern Recht

Existenzgründung oder Übernahme im Rahmen der Nachfolge?

Weiterführung eines bestehenden Unternehmens als Alternative

Der Wirtschaftsingenieur Martin Meißner arbeitet seit einigen Jahren für ein regionales mittelständisches Unternehmen. In der Vergangenheit hat sich dieser Maschinenbauer zu einem etablierten Marktteilnehmer in Deutschland entwickelt. Insbesondere die innovativen Fertigungsprozesse, die durch Meißner und sein Team von Ingenieuren in die Pro­duk­tions­ab­läufe integriert worden sind, haben wesentlich zur Erhöhung der Effizienz beigetragen.

Magdeburg 2012/2013 | Dipl.-Kfm. (FH) Andreas Tieftrunk, Braunschweig | (B.A.) Daniel Marth, Magdeburg

Finanzen Steuern Recht

Wenn Geschäftsführer und Vorstände persönlich für die Gesellschaft haften

Die GmbH ist beliebt. Wichtigster Grund für die Gründung solcher Gesellschaften ist die Haftungsbeschränkung des § 13 Abs. 2 GmbHG: Den Gläubigern der Gesellschaft haftet diese nur mit ihrem Vermögen. Doch die Haftung der Geschäftsführer ist mehr denn je ein Thema, das übrigens auch für Geschäftsführer von UGs und Vorstände von Aktiengesellschaften und Aufsichtsräte aktuell ist.

Braunschweig 2012/2013 | LL.M. Hans Olof Wölber, Braunschweig

Finanzen Steuern Recht

Geschäftsführer: Unternehmer oder Arbeitnehmer?

Geschäftsführer von juristischen Personen werden in der Praxis dem „Unternehmerlager“ zugerechnet. Sie selbst verstehen sich so, die Gesellschafter sehen das genauso. Einige neuere höchstrichterliche Urteile machen aber deutlich, dass das Arbeitnehmerschutzrecht im Einzelfall auch für Geschäftsführerdienstverträge gelten kann.

Ostwestfalen/Lippe 2013 | Dr. iur. Bernhard König, Detmold